Politik
Petitionsausschuss unterstützt Ruf nach weniger Bürokratie in der Pflege
Mittwoch, 28. Januar 2015
Berlin – Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt die Bemühungen, Pflegende von bürokratischen Aufgaben zu entlasten. Der Ausschuss entschied heute Morgen einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zu Kenntnis zu geben.
In der Petition wird gefordert, die Dokumentationspflicht der Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen sowie bei der ambulanten Pflege auf ein nötiges Maß zu reduzieren. Zur Begründung verweisen die Petenten darauf, dass angesichts der strengen Dokumentationspflicht kaum noch Zeit für menschliche Zuwendung bleibe. Außerdem gebe die schriftliche Dokumentation der Pflegekräfte nur deren Sicht wieder, während die der Patienten ungesehen bleibe, was im Regressfall zu einer wesentlichen Benachteiligung führe.
Wichtige Meilensteine für eine neue Pflegedokumentation sind mittlerweile bereits erreicht, darauf hatten Pflegeverbände und der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), im vergangenen Dezember hingewiesen. Seit Anfang 2015 können Einrichtungen auf eine neue Form der Pflegedokumentation umsteigen. Sie werden dabei von einem neuen Projektbüro unterstützt. „
Zentrale Botschaft der Pflegedienste und Einrichtungen ist: Die Pflegedokumentation wird auf die wesentlichen Aspekte reduziert, das Vertrauen in die Fachlichkeit der Pflegekraft wird gestärkt und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung akzeptiert dieses Vorgehen“, erläuterte Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
In einem Praxistest haben laut Tews alle beteiligten Einrichtungen das System für praxistauglich und gut befunden, zum Teil konnte die Dokumentation bis zum 40 Prozent verringert werden. „Künftig werden Pflegeeinrichtungen und Dienste beispielsweise in der Grundpflege nur noch Ergebnisse oder Leistungen dokumentieren, die von der erstellten Planung abweichen. Regeltätigkeiten brauchen nicht mehr dokumentiert werden, Besonderheiten hingegen schon“, erläuterte Tews. © hil/aerzteblatt.de

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