Politik
CDU-Abgeordnete Maag für 200-Prozent-Grenze beim Praxisaufkauf
Freitag, 30. Januar 2015
Berlin – Für eine 200-Prozent-Grenze beim Aufkauf von Praxen in rechnerisch überversorgten Gebieten hat sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Maag aus Stuttgart ausgesprochen. In einem Videobeitrag für die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg bezog sich Maag ausdrücklich auf diesen Vorschlag des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR). Eine Aufkaufpflicht ab einer Überversorgung von 110 Prozent sei „eine sehr theoretische Lösung, die nicht in jedem Fall passt“, betonte die Abgeordnete. Der Kabinettsentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) sieht diese Grenze derzeit vor.
Maag ist Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags und Berichterstatterin ihrer Partei für die ärztliche Versorgung. Ihr Hinweis auf eine mögliche Anpassung hat also Gewicht. Die Unionsabgeordnete versichert zudem in dem Videoclip: „Auch in rechnerisch überversorgten Bereichen kann nachbesetzt werden, wenn der Bedarf besteht." Es liege „an den Ärzten im Zulassungsausschuss, den konkreten Versorgungsgrad und vor allem den Versorgungsbedarf zu bewerten“.
Gassen: konstruktive Kritik der Ärzteschaft wird ernst genommen
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), begrüßte die Aussage heute: „Ich werte das als Signal, dass die Politik offensichtlich die konstruktive Kritik der Ärzteschaft ernst nimmt und Regelungen, die die ambulante Versorgung erheblich gefährden könnten, einer kritischen Überprüfung unterwirft. Wenn die Stärkung der ärztlichen und psychotherapeutischen Freiberuflichkeit nicht nur ein wohlfeiles Lippenbekenntnis der Politik ist und das Versorgungsstärkungsgesetz seinem Namen gerecht werden will, muss der Gesetzentwurf verändert werden.“
Ferdinand Gerlach, der Vorsitzende des SVR, hatte im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt gesagt: „Im Koalitionsvertrag ist sogar die Rede davon, dass eine Aufkaufpflicht schon bei einer normalen Überversorgung, also ab 110 Prozent, als Soll-Vorschrift greifen soll. Der Rat setzt mit seiner zusätzlichen Muss-Regelung erst bei 200 Prozent an.“ Er hatte damals vorgerechnet: „Unser Aufkaufvorschlag würde aktuell genau 1.739 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreffen, die irgendwann ihre Praxis aufgeben. Das sind lediglich 1,6 Prozent aller Niedergelassenen, und das ist kein Grund für eine große Angst vor Enteignung.“
Feldmann: Auch 200-Prozent-Grenze kann vor Ort Probleme bereiten
KBV-Vorstand Regina Feldmann hatte sich seinerzeit allerdings dennoch ablehnend gegenüber dem 200-Prozent-Vorschlag geäußert. „Die Grenze von 200 Prozent hört sich erst einmal akzeptabel an. Dennoch müsste man vor Ort genauer prüfen, was ein Aufkauf für die Versorgung bedeuten würde“; gab sie zu bedenken. „Nehmen Sie die Berufsgruppe der Internisten mit ihren zahlreichen Facharztuntergruppen, für die es keine einzelne Bedarfsplanung gibt. Was, wenn ein Planungsbezirk zwar sehr gut versorgt mit Internisten ist, ein Sitz aus Altersgründen aufgegeben und dann aufgekauft werden soll, aber der Arzt einer der wenigen Gastroenterologen in der Gegend ist? Auch hier kommen wir mit pauschalen Vorgaben nicht weiter.“ © Rie/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.