Politik
Pflegeeinrichtungen sollen angemessene Entlohnung nachweisen
Freitag, 30. Januar 2015
Berlin – Auf rasche und deutliche Reformen bei der Versorgung von Pflegebedürftigen drängt die AOK. „Wenn wir die Pflege von morgen sichern wollen, müssen wir heute Entschlossenheit zeigen. Das wird ohne eine breite gesellschaftliche Basis nicht gelingen“, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, bei einer Klausurtagung in Berlin. Er betonte dort die Bedeutung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
„Dieses Projekt muss absoluten Vorrang haben. Darum ist es gut zu sehen, dass jetzt mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet wird“, so Graalmann. Noch vor der Bundestagswahl 2017 sollte nach Vorstellung der AOK das neue Begutachtungsverfahren eingeführt sein.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist das Herzstück des zweiten Pflegestärkungsgesetzes. Es soll die bisherigen drei Pflegestufen durch dann fünf sogenannte Pflegegrade ersetzen. Hintergrund ist, dass das bisherige Begutachtungsverfahren nach dem alten Pflegebegriff der individuellen Situation der Betroffenen nur unzureichend gerecht werde. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf für diesen Sommer angekündigt.
Die zweite große Herausforderung bis zum Ende der Legislatur sieht Graalmann in der Reform des Pflegenotensystems: „Die Kritik daran ist zweifelsohne berechtigt. Was wir brauchen, ist ein intelligenter und gut vorbereiteter Relaunch, der stärker als bisher die Ergebnisqualität der Pflege misst und nachvollziehbar abbildet“, sagte der AOK-Vorstandsvorsitzende.
Er begrüßte in diesem Zusammenhang eine Initiative des Pflegebevollmächtigten Karl-Josef Laumann (CDU), der im Pflegestärkungsgesetz II eine Nachweispflicht von Pflegeeinrichtungen zur angemessenen Entlohnung von Pflegekräften verankern will. Würden Pflegesätze auf Basis von Tarifverträgen vereinbart, müssten ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sicherstellen, dass Beschäftigte Tariflohn erhalten, umriss Graalmann die AOK-Position. © hil/aerzteblatt.de

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