Ausland
Franzosen können über Sterbehilfe mitdiskutieren
Mittwoch, 4. Februar 2015
Paris – Der Präsident der französischen Nationalversammlung Claude Bartolone (PS) will die Bürger an der Debatte über das Sterbehilfegesetz beteiligen. Auf der Webseite der Nationalversammlung sei es nun möglich, Kommentare zu dem Gesetzentwurf einzureichen, berichtet die Zeitschrift La Vie (Online-Ausgabe Dienstag).
Anhänger der Bürgerkonferenzen kritisierten dieses Vorgehen. Es brauche eine angemessene Aufklärung der Bürger, statt nur eine Einsicht in den Text und eine Kommentarfunktion auf der Seite der Nationalversammlung zu gewähren, hieß es.
Bislang gilt in Frankreich das sogenannte Leonetti-Gesetz von 2005. Es ist benannt nach dem Abgeordneten Jean Leonetti und gestattet einen Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass der Patient selbst einen entsprechenden Wunsch äußert oder Angehörige an seiner statt einen Behandlungsabbruch verlangen. Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich bisher strafrechtlich verboten. Ein Arzt, der Beihilfe zur Selbsttötung leistet, muss mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen.
Im Dezember stellte die „Kommission über das Ende des Lebens” einen Gesetzentwurf zur Euthanasie-Regelung in Frankreich vor. Der Entwurf schließt nach Angaben französischer Medien eine Beihilfe zur Selbsttötung aus; Sterbewilligen dürften keine tödlichen Medikamente ausgehändigt werden. Zudem sind darin eine verbindliche Patientenverfügung sowie eine Fortentwicklung der Palliativmedizin vorgesehen.
© kna/aerzteblatt.de

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