Ärzteschaft
KV weist auf die Fördermöglichkeiten zur Niederlassung in Sachsen hin
Donnerstag, 5. Februar 2015
Dresden – Auf die besonderen Möglichkeiten der Niederlassungsförderung in Sachsen haben die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Krankenkassen des Bundeslandes hingewiesen. Danach können Ärzte bei Praxisneugründung oder -übernahme bis zu 60.000 Euro als einmaligen Zuschuss erhalten. Für die Neugründung einer Zweigpraxis stehen bis zu 6.000 Euro bereit.
Eine weitere Fördermaßnahme in Sachsen ist der Mindestumsatz: Ärzten erreichen damit einen Umsatz in Höhe des Durchschnittes der Vergleichsgruppe in Sachsen, wenn sie eine Mindestfallzahl nachweisen. Die Fördermaßnahmen gelten in Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen eine Unterversorgung beziehungsweise drohende Unterversorgung oder einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat.
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Der Landesausschuss weist daraufhin, dass er aufgrund der aktuellen Versorgungssituation für weitere sächsische Regionen Fördermöglichkeiten beschlossen hat. Diese kommt vor allem möglichen neuen Hausärzten zu. So stehen für den Bereich Mittweida 7,5 Förderstellen bereit. Zusätzlich erleichtert der Landesausschuss acht neuen Hausärzten in Stollberg, Zwickau, Drebach und Bobritzsch-Hilbersdorf sowie in Schlettau, Görlitz, Weißwasser und Bad Muskau den Start der eigenen Praxis.
© hil/aerzteblatt.de

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