Politik
Mehr Aufklärung zu weiblicher Genitalverstümmelung gefordert
Freitag, 6. Februar 2015
Berlin/Düsseldorf/Hamburg – Anlässlich des Internationalen Tages gegen die weibliche Genitalverstümmelung haben Ärzteschaft, Politik und Weltzukunftsrat konsequente Maßnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung gefordert. Die weibliche Genitalverstümmelung wird vor allen in Afrika, aber auch im Süden der Arabischen Halbinsel sowie einigen Ländern Asiens praktiziert. Infolge von Migration ist sie inzwischen aber auch in Europa und Nordamerika verbreitet. Weltweit sind Unicef zurfolge zufolge 130 Millionen Mädchen und Frauen davon betroffen.
„Keine Tradition und keine Kultur kann diese Praxis rechtfertigen“, unterstrich der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer (SPD). Er begrüßte, dass inzwischen immer mehr Staaten die Verstümmelung unter Strafe stellen. Auch der Weltzukunftsrat betonte die Verantwortung der Politik und forderte die Regierungen der betroffenen Länder in Afrika und im Nahen Osten auf, die millionenfache Menschenrechtsverletzung von Frauen und Mädchen zu beenden.
Die Hilfsorganisation Ärzte der Welt verwies in diesem Zusammenhang auf die hohe Bedeutung der Aufklärung hin. „Beschneidung gilt als bedeutsame Tradition, darüber zu sprechen, ist oft ein Tabu. Es bedarf eines tiefgreifenden Bewusstseinswandels, damit sich daran langfristig etwas ändert“, unterstrich Ärzte der Welt-Direktor Andreas Schultz.
Davon sind auch Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Nordrhein-Westfalen überzeugt. „Verstärkte Aufklärung kann eine Vielzahl von Mädchen und jungen Frauen aber vor dieser schweren Menschenrechtsverletzung bewahren“, betonte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Er forderte, die grausame Praxis der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen noch stärker in den gesellschaftlichen Fokus zu rücken und das Problembewusstsein in Schulen, Kindergärten oder Ausländerbehörden weiter zu schärfen.
Um den besonderen Anforderungen bei der Behandlung der Betroffenen Rechnung zu tragen, hat die Bundesärztekammer bereits 2005 Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung verabschiedet und 2013 aktualisiert. Inzwischen ist die weibliche Genitalverstümmelung auch Bestandteil der Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung. © hil/aerzteblatt.de

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