Ärzteschaft
Neuer Betreuungsvertrag für Patienten mit chronischer Hepatitis C in Berlin
Mittwoch, 11. Februar 2015
Berlin – Eine Vertrag für die Versorgung von Patienten mit chronischer Hepatitis C haben die AOK Nordost und die Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) geschlossen: Danach soll die engmaschige Versorgung durch einen in der Behandlung von Hepatitis C besonders qualifizierten Arzt den Therapieerfolg sichern.
Der Vertrag basiert auf dem Paragrafen 73a des fünften Sozialgesetzbuches, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter (dagnä), der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng), der Arbeitskreis Substitution Opiatabhängiger Berlin (AKSOB) und der Hausärzteverband Berlin und Brandenburg (BDA) haben daran mitgearbeitet.
Zu den Aufgaben des Arztes im Rahmen der Behandlung zählen neben der Beratung, Information und Aufklärung über Infektionswege sowie Erkrankungsbild und der Verlaufskontrolle die Therapieplanung in Abstimmung mit dem Patienten, das regelmäßige Monitoring und Kontrolluntersuchungen nach Abschluss der Therapie. „Der mit der AOK Nordost vereinbarte Betreuungsvertrag dient der Etablierung der erforderlichen Voraussetzungen einer am individuellen Krankheitsverlauf abgestimmten, qualitätsgesicherten und passgenauen Behandlung durch erfahrene Ärzte“, betonte der KV-Vorstand Uwe Kraffel.
Am Vertrag können Patienten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitis C teilnehmen. Sie müssen zu engmaschigen Kontrollen in die Praxis kommen, damit der behandelnde Arzt die Therapie optimal überwachen kann. „Durch den Betreuungsvertrag soll die Ausheilungsrate der Infektionskrankheit gesteigert werden. Die medikamentöse Behandlung muss dazu pünktlich und ohne Unterbrechung über einen längeren Zeitraum erfolgen, was ein erhöhtes kooperatives Verhalten des Patienten im Rahmen der Therapie voraussetzt“, so Harald Möhlmann, Geschäftsführer Versorgungsmanagement der AOK Nordost.
© hil/aerzteblatt.de

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