Politik
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zweifelt an Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes
Donnerstag, 12. Februar 2015
Berlin – Neue Zweifel an dem von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg gebrachten sogenannten Tarifeinheitsgesetz schürt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Das von der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) in Auftrag gegebene Gutachten kommt zu dem Schluss, das Gesetz bedeute einen Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit nach Artikel neun Absatz drei des Grundgesetzes.
„Und wieder ein Gutachten, das die Verfassungswidrigkeit des geplanten Tarifeinheitsgesetzes bestätigt. Es wird endlich Zeit, dass Bundesarbeitsministerin Nahles ihr Vorhaben aufgibt und den Gesetzentwurf zurückzieht“, sagte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst. Das Gutachten des renommierten und unabhängigen Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sei „die nächste Chance, eine Deformation der Demokratie zu verhindern“.
Es bestätige auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2010, wonach der Grundsatz der Tarifeinheit nicht mit der durch die Verfassung geschützten Koalitionsfreiheit vereinbar sei. Der Kammerpräsident fordert von den Bundestagsabgeordneten in den anstehenden Debatten, diese Zweifel aufzunehmen und das Tarifeinheitsgesetz „politisch zu beerdigen“. Der hauseigene Wissenschaftliche Dienst habe dafür jetzt die Grundlage geliefert.
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Das Gesetz hatte am 6. Februar den Bundesrat passiert. Es soll konkurrierende Tarifverträge in einem Unternehmen verhindern. Im Streitfall soll nach dem sogenannten betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip in einem Unternehmen der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, welche dort die meisten Mitglieder hat.
Auch für den Marburger Bund (MB) wäre eine solche Regelung „ein offener Verfassungsbruch“, wie der Erste Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, mehrfach betont hatte. Das Tarifeinheitsgesetz würde laut dem MB die Berufsgewerkschaften praktisch ausschalten. © hil/aerzteblatt.de

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