Ärzteschaft
KV Nordrhein: Vertreterversammlung einigt sich auf Reform des Notdienstes
Freitag, 13. Februar 2015
Düsseldorf – Auf eine umfassende Reform des ärztlichen Notdienstes hat sich die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein geeinigt, teilte deren Vorsitzender Peter Potthoff heute vor Journalisten in Düsseldorf mit. Danach wird es künftig statt bisher 61 nur noch 41 allgemeine Notdienstpraxen geben. Dazu kommen 15 kinderärztliche Notdienstpraxen (bisher 18) sowie jeweils fünf HNO- und augenärztliche Notdienstpraxen. Bei Bedarf können die Kreisstellen zusätzliche Filialen beantragen.
Ärztinnen und Ärzte sollen in Zukunft maximal 50 Stunden im Jahr Bereitschaftsdienst leisten. Als zentral bezeichnete Potthoff die beschlossene Trennung von Sitz- und Fahrdienst, das heißt, dass die Ärzte, die in der Notdienstpraxis ihren Dienst tun, nicht mehr zu Hausbesuchen fahren. Die übernehmen die Ärzte im Fahrdienst, die auch nicht mehr selber zu den Patienten fahren, sondern von einem professionellen Fahrdienst gefahren werden. Die Arztrufzentrale in Duisburg koordiniert die Hausbesuche.
„Der Notdienst wird professioneller und zukunftsfähiger“
„Der Notdienst wird professioneller und zukunftsfähiger“, bewertete der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Frank Bergmann, den Beschluss des Gremiums. Eine Reform sei dringend notwendig gewesen, denn zurzeit gebe es im Bereich der KV Nordrhein kein einheitliches Notdienstkonzept, die Dienstbelastungen für die Ärzte unterschieden sich von Region zu Region erheblich und Notdienstpraxen seien zum Teil nur unregelmäßig geöffnet.
Bergmann räumte ein, dass man mit der Reform die Zahl der Notdienstpraxen reduziere. Dabei müsse man aber bedenken, dass eine beträchtliche Zahl der derzeitigen Praxen nicht ausgelastet sei. Es sei beispielsweise nicht plausibel, warum es in Düsseldorf nur eine Notdienstpraxis gebe, in Köln aber acht. Die Schließung nicht ausgelasteter Standorte mache den Notdienst wirtschaftlicher. Zugleich sollen die geplanten Änderungen Bergmann zufolge dafür sorgen, dass die Notdienstpraxen in der Fläche gleichmäßiger verteilt sind.
Hausärzte warnten vor Kahlschlag in der Notfallversorgung
Die Vertreterversammlung habe zunächst einmal über die künftige Struktur des Notdienstes entschieden, sagte KV-Chef Potthoff. Es seien aber noch keine Entscheidungen über die Standorte der Notdienstpraxen getroffen worden. Darüber werde man gemeinsam mit den 27 Kreisstellen beraten. „Nächste Woche wird alles so sein wie vorige Woche“, erklärte Potthoff mit Blick auf die zum Teil heftige Kritik, die die Reformdiskussion begleitet hatte.
So hatte der Hausärzteverband Nordrhein angesichts der geplanten Reduzierung der Notfallpraxen und Fahrdienste vor einem „Kahlschlag in der landesweiten Notfallversorgung“ gewarnt. Auf seine Initiative hin hatte die Vertreterversammlung für eine Öffnungsklausel im ursprünglichen Konzept gestimmt, das zusätzliche Filialen erlaubt. Auch die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen hatte vor den Folgen der Reform gewarnt.
Angesichts immer weiter steigender Fallzahlen in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser sei man entsetzt über den Plan der KV Nordrhein, Notdienstpraxen zu schließen, hieß es dort. Die Krankenhäuser könnten nicht als bedingungslose „Ausfallbürgen“ herhalten, wenn die KV die Notdienstversorgung nicht sicherstellen könne.
KV-Chef Potthoff versicherte jetzt, es werde keinen Kahlschlag geben. Die KV werde ihren Sicherstellungsauftrag erfüllen. Außerdem werde man die Reform, mit deren Umsetzung nicht vor Ende 2016 gerechnet werden könne, begleitend evaluieren. Jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt in Nordrhein wird für den neu strukturierten Notdienst nach ersten groben Schätzungen jährlich rund 360 Euro zahlen müssen. © HK/aerzteblatt.de

360 €uro "grob geschätzt" - ein echtes Schnäppchen!

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