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Ärzteschaft

„Pille danach“: Besondere Vorsichtsmaßnahmen für Jugendliche gefordert

Donnerstag, 19. Februar 2015

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) haben die BÄK-Stellungnahme zur „Pille danach“ vom 20. Januar um weitere Punkte ergänzt, unter anderem zur Abgabe von Notfallkontrazeptiva an Minderjährige. Hier seien besondere Vorsichtmaßnahmen nötig. So sollte die Abgabe an jugendliche Frauen nur im Kontext einer umfassenden ärztlichen Beratung über Sexualität inklusive sexuell übertragbarer Krankheiten und Kontrazeption erfolgen. Die „Pille danach” soll ab Mitte März nicht mehr verschreibungspflichtig sein.

„Außerdem müssen aus Gründen der Patientensicherheit geeignete Maßnahmen getroffen werden, um eine Bevorratung durch Patienten mit Notfallkontrazeptiva zu verhindern“, forderten BÄK und AkdÄ. Sie wiesen zudem darauf hin, dass der mit der Entlassung aus der Verschreibungspflicht verbundene Einfluss von Marketingstrategien und kommerzieller Werbung dringend berücksichtigt werden muss.

BÄK und AkdÄ bekräftigen zudem, dass die Packungsbeilagen die Empfehlung enthalten müssten, sich bei Fragen zur Indikation, Wirkung und Nebenwirkung sowie zur Sexualität und Kontrazeption ärztlich beraten zu lassen. Auch Apotheker sollten die betroffenen Frauen beim Verkauf des Notfallkontrazeptivums auf diese Möglichkeit hinweisen. „Weiter­hin soll bei unklaren Auskünften zur Regelblutung keine Abgabe eines Notfall­kontrazeptivums erfolgen, sondern die betroffene Frau aufgefordert werden, sich von einem Arzt beraten zu lassen“, heißt es in der Stellungnahme.

Das bisher erreichte gesundheitliche Schutzniveau für Frauen bei der Anwendung der „Pille danach“ sollte trotz der Entlassung des Präparates aus der Verschreibungspflicht möglichst wenig abgesenkt werden. BÄK und AkdÄ empfehlen, die Auswirkungen der Neuregelung über einen Zeitraum von fünf Jahren zu evaluieren.

Gestern war bekannt geworden, dass die „Pille danach“ zwar rezeptfrei erhältlich sein wird, aber für den Online-Handel der Internet-Apotheken gesperrt werden soll. Der Vorstoß für ein Versandhandelsverbot kommt nach Informationen aus Regierungskreisen von den Gesundheitsministern mehrerer Bundesländer. © hil/aerzteblatt.de

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