Ärzteschaft
Berliner KV-Vorstand bleibt – keine ausreichende Mehrheit für Amtsenthebungen
Freitag, 20. Februar 2015
Berlin - Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin bleibt weiter im Amt. Die in der KV-Vertreterversammlung (VV) am 19. Februar jeweils getrennt abgestimmten Amtsenthebungsanträge gegen die KV-Vorstandsmitglieder Angelika Prehn, Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke sind gescheitert. In allen drei Fällen wurde die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der VV verfehlt. Damit gibt es im Zusammenhang mit der sogenannten Übergangsgeldaffäre aus dem Jahr 2011 vorerst keine personellen Konsequenzen.
Für eine Amtsenthebung hätten jeweils mindestens 25 der 37 anwesenden VV-Mitglieder stimmen müssen. Tatsächlich votierten aber nur 21 für eine Amtsenthebung der KV-Vorstandsvorsitzenden Prehn. Jeweils 20 Mitglieder wollten Kraffel und Bratzke ihrer Ämter entheben.
Deutsches Ärzteblatt print
Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt, da die Debatte und die Abstimmungen personelle Angelegenheiten betrafen und deswegen nach der KV-Satzung in geschlossener Sitzung stattfanden. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse wurde mehrheitlich eine Resolution angenommen, mit der die VV den Vorstand nach dem gescheiterten Amtsenthebungsverfahren zum Rücktritt aufforderte. Eine solche Aufforderung gab es bereits im letzten Herbst. Der Vorstand äußerte sich nicht dazu.
Konflikt schwelt seit langem – neue Vorwürfe wegen Honorarrückstellungen
Die Auseinandersetzung um den seit mehreren Jahren schwelenden Konflikt wegen der widerrechtlichen Auszahlung von Übergangsgeldern nach Ende der ersten Amtsperiode des KV-Vorstandes geht unter anderem auf einen Beschluss des Kammergerichts Berlin vom November 2014 zurück. Eine zunächst vom Landgericht Berlin nicht angenommene Klage gegen den KV-Vorstand sowie gegen den früheren VV-Vorsitzenden Jochen Treisch wegen des Verdachts der Untreue hatte das Kammergericht nach einer Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft später doch zugelassen. Ein Verhandlungstermin vor dem Landgericht ist bislang nicht bestimmt worden.
Inzwischen werden dem Berliner KV-Vorstand auch Vorwürfe wegen eines angeblichen Honorardefizits in Höhe von 30 Millionen Euro im Jahr 2013 gemacht. Kritiker beziehen sich auf einen entsprechenden Revisionsvermerk und werfen dem Vorstand Fehler bei der Bildung von Rückstellungen für absehbare Nachvergütungsansprüche vor. Der KV-Vorstand bestreitet dies. Der Vorgang war Teil der Begründung für die Amtsenthebungsverfahren. © Rie/aerzteblatt.de

Berliner KV-Vorstand bleibt

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.