Politik
Viele Krankenhäuser schließen nach wie vor Zielvereinbarungen mit Chefärzten
Dienstag, 24. Februar 2015
berlin – Viele Krankenhäuser folgen den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu leistungsbezogenen Zielvereinbarungen nicht. Das geht aus einer Umfrage hervor, an der sich im Rahmen der „Krankenhaus-Controlling-Studie 2014“ 145 Krankenhäuser und damit sieben Prozent aller Häuser in Deutschland beteiligt haben.
Auf der Ebene der Fachabteilungen setzen demnach 72 Prozent der öffentlichen Krankenhausträger Zielvereinbarungen mit variabler Vergütung ein sowie 56 Prozent der privaten und 42 Prozent der freigemeinnützigen Träger. Zielvereinbarungen ohne variable Vergütung setzen elf Prozent der freigemeinnützigen Häuser ein, neun Prozent der kommunalen und vier Prozent der privaten Krankenhäuser. Keine Zielvereinbarungen haben 47 Prozent der freigemeinnützigen Häuser vereinbart, 40 Prozent der privaten und 19 Prozent der kommunalen. Drei von vier Krankenhäuser, die Zielvereinbarungen nutzen, verwenden dabei Leistungskennzahlen als Zielgröße, also zum Beispiel die Bettenbelegung oder die Zahl der durchgeführten Operationen.
Deutsches Ärzteblatt print
- Chefarztverträge: Verschärfte Empfehlungen
- Bewertung von Zielvereinbarungen in Verträgen mit leitenden Krankenhausärzten durch die gemeinsame Koordinierungsstelle der Bundesärztekammer und des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte – in Fortsetzung der bisherigen Veröffentlichungen in den Heften 45/2013; 49/2013; 6/2014; 16/2014 –
- Bewertung von Zielvereinbarungen in Verträgen mit leitenden Krankenhausärzten durch die gemeinsame Koordinierungsstelle der Bundesärztekammer und des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte – in Fortsetzung der bisherigen Veröffentlichungen in den Heften 45/2013; 49/2013; 6/2014 –
- Bewertung von Zielvereinbarungen in Verträgen mit leitenden Krankenhausärzten durch die gemeinsame Koordinierungsstelle der Bundesärztekammer und des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte – verabschiedet vom Vorstand der Bundesärztekammer in seiner Sitzung am 17.01.2014 –
Damit halten sie sich nicht an die Empfehlungen der DKG zu leistungsbezogenen Zielvereinbarungen. Denn darin heißt es: „Damit die Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidungen gewahrt bleibt, dürfen finanzielle Anreize für einzelne Operationen/Eingriffe oder Leistungen nicht vereinbart werden. Dies gilt auch für Leistungskomplexe bzw. Leistungsaggregationen oder Case-Mix-Volumina.“ Seit April 2013 muss jedes Krankenhaus in seinem Qualitätsbericht ausweisen, ob es bei Verträgen mit leitenden Ärzten diesen Empfehlungen folgt.
„Die einzige Chance, Erlöse zu steigern, ist, über die Menge zu gehen“
Christian Heitmann von der Managementberatung zeb, die heute zusammen mit dem Deutschen Verein für Krankenhaus-Controlling (DVKC) die Studie vorstellte, erklärte dazu: „Nach den Diskussionen um Zielvereinbarungen in den vergangenen Jahren sind die Krankenhäuser bei diesem Thema extrem vorsichtig geworden.“ So werde eine solche Vereinbarung möglicherweise nicht im Arbeitsvertrag stehen, sondern sie sei vielleicht mündlich oder in Form einer Notiz getroffen worden.
Es sei dabei nicht schlimm, so Heitmann weiter, wenn sich Krankenhäuser Ärzte ins Haus holten, die bestimmte lukrative Leistungen erbringen könnten, um auf diese Weise die Erlöse des Hauses zu steigern. Denn: „Die einzige Chance, Erlöse zu steigern, ist, über die Menge zu gehen. So ist das System angelegt.“
Viele Chefärzte wissen nicht, ob sie einen Überschuss erwirtschaften
Ein weiteres Ergebnis der Umfrage ist, dass Chefärzte in vielen Fällen nicht wissen, welche Erlöse ihre Abteilung überhaupt erwirtschaftet. So bekommen der Studie zufolge 36 Prozent der Klinikleiter die sogenannten Deckungsbeitragsrechnungen nicht zu Gesicht, die ausweisen, ob ihre Abteilung einen Überschuss oder ein Defizit erwirtschaftet hat. „In diesen Fällen wissen die Chefärzte nicht, ob sie ein positives oder ein negatives Ergebnis erwirtschaften. Das kann eigentlich nicht sein“, meinte Heitmann.
Es sei richtig und wichtig, Anreize zu setzen. Jeder wolle schließlich für seine gute Leistung bezahlt werden, so Heitmann weiter. Dabei dürfe es jedoch nicht nur um die in einer Abteilung erbrachten Leistungen gehen, sondern es müsse auch um die finanziellen Ergebnisse gehen, die mit diesen Leistungen im DRG-System erzeugt würden. Deshalb sollten in Zielvereinbarungen mit Chefärzten nicht nur Leistungskennzahlen, sondern auch Ergebniskennzahlen enthalten sein. © fos/aerzteblatt.de

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