Politik
Vergütungen für Meldungen an die Krebsregister stehen fest
Donnerstag, 26. Februar 2015
Berlin – Meldet ein Krankenhaus, Arzt oder Zahnarzt Angaben zur Krebserkrankung eines Patienten an ein klinisches Krebsregister, so erhält das Krankenhaus beziehungsweise der Arzt dafür vom Krebsregister 18 Euro. Das hat heute der Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) bekannt gegeben.
Neben der Tumordiagnose müssen Ärzte auch Daten zum weiteren Krankheitsverlauf melden. Hierfür ist eine Vergütung von acht Euro vorgesehen. Für Meldungen über eine Krebstherapie haben die Krankenkassen fünf Euro vorgesehen, für Meldungen der Ergebnisse von Pathologieuntersuchungen vier Euro.
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Hintergrund ist, dass in Deutschland im Augenblick flächendeckend klinische Krebsregister aufgebaut werden. So sieht es das sogenannte Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) vor. Es ist im April 2013 in Kraft getreten. Die Daten der Krebspatienten, angefangen von der Diagnose über die Behandlung bis hin zu Rückfällen, Überleben und Tod, werden danach bundesweit nach einheitlichen Kriterien erhoben.
Die Krebsregister sind ein Baustein des nationalen Krebsplans, den das Bundesgesundheitsministerium bereits 2008 mit der Krebshilfe und anderen Fachverbänden erarbeitet hatte.
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