Politik
E-Health-Gesetz: Bitkom hält Regelungen für nicht zielführend
Montag, 2. März 2015
Berlin – Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein E-Health-Gesetz veröffentlicht. Darin begrüßt der Verband die Intention des Gesetzgebers, eine höhere Geschwindigkeit beim Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) für das Gesundheitswesens zu erreichen, bezweifelt jedoch, dass sich mit den vorgesehenen Maßnahmen das Ziel einer einheitlichen TI bis Ende 2017 realisieren lässt.
Positiv sei, dass der Gesetzesentwurf ein Eskalationsverfahren zur verbindlichen Regelung der Einführung neuer Anwendungen vorsehe und dabei Zeitpläne mit Fristen und Sanktionen bei Fristüberschreitung verbinde. Dieses Vorgehen habe sich insbesondere bei der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte bewährt. Bedauerlich sei hingegen, „dass dieses Eskalationsmodell nicht konsequent bei allen neuen Anwendungen zum Einsatz kommt, sondern nur auf den Versichertenstammdatendienst und die Übermittlung elektronischer Briefe beschränkt ist“. Aus Sicht des Bitkom wäre eine entsprechende Regelung auch für die Einführung des elektronischen Medikationsplans sinnvoll.
Kritisch bewertet der Verband zudem, „dass sich der Referentenentwurf nicht auf die Errichtung einer einzigen und hochsicheren Telematikinfrastruktur konzentriert, sondern die Ausschüttung von Telematikzuschlägen unabhängig von der Nutzung der Telematikinfrastruktur gewährt und damit implizit eine Bestandsgarantie für Parallelnetze erteilt“. Als Parallelnetze betrachtet der Bitkom das KV-Safenet, das Hausärztenetz, den Mediverbund und das Kassennetz der gevko. Sie ermöglichten Funktionen der geplanten TI, ohne dafür vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden zu sein, moniert der IT-Verband.
Deutsches Ärzteblatt print
Zwar werde so möglicherweise ein schnellerer Umstieg in die elektronische Kommunikation zwischen Leistungserbringern erreicht, indessen sei fraglich, ob hiermit dauerhaft eine elektronische Kommunikation innerhalb der zertifizierten Strukturen der TI erreicht werde, schreibt der Bitkom. Letztlich bleibe offen, wie mittelfristig eine TI für das Gesundheitswesen mit einem einheitlichen hohen Sicherheitsstandard entstehen soll, da die TI im vorliegenden Entwurf als optionales Parallelnetz angelegt sei, dessen Nutzung lediglich bis spätestens Mitte 2018 über einige wenige Anwendungen schwach gefördert werde. „Das Ziel, dass endlich auch im Gesundheitswesen intersektoral kommuniziert und versorgt werden kann, wird verfehlt“, kritisiert der Verband.
Scherwiegende Bedenken äußert der IT-Verband auch im Hinblick auf die unzureichende Regelung der semantischen Interoperabilität: Um intersektorale und telemedizinische Versorgung über lokale und systemtechnische Grenzen hinweg verfügbar zu machen, bedürfe es der permanenten Standardisierungsarbeit zur Sicherstellung von Interoperabilität. Die Ergebnisse einer vom Bundesgesundheitsministerium beauftragten Planungsstudie hierzu würden im Entwurf nicht aufgegriffen.
Stattdessen sollen die Sektoren weiter ihre Standards selbst definieren. Die Aufgabe der verantwortlichen Betreibergesellschaft gematik beschränke sich im Wesentlichen darauf, die durch die Selbstverwaltung ermittelten Standards zu erfassen, kritisiert der Bitkom. Daher sei absehbar, dass der Streit um Standards fortgesetzt werde. © KBr/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.