Ärzteschaft
AOK Bayern muss zurückgehaltene Honorare auszahlen
Dienstag, 3. März 2015
München – Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hat im Streit mit der AOK des Bundeslandes um vermeintlich falsche Abrechnungen im Rahmen des Hausärztevertrages einen Teilerfolg erzielt: Das Münchner Sozialgericht wies die Kasse in einer Eilentscheidung an, einbehaltene Honorare in Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro auszuzahlen.
Die AOK Bayern hatte kurz von den Weihnachtstagen Rückforderungen an rund 2.700 Hausärzten in Bayern zugestellt. Die Forderungen beziehen sich auf die Quartale 2/2012 bis 3/2014.
Im Kern geht es um die Arzneimitteltherapieoptimierung, kurz AMTHO. Bei Patienten, die dauerhaft mindestens sechs verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen müssen, prüft der Hausarzt, ob es zwischen den Medikamenten unerwünschte Wechselwirkungen gibt. Die AOK Bayern wirft nun vielen Ärzten vor, AMTHO-Leistungen auch bei Patienten abgerechnet zu haben, die weniger als sechs Medikamente einnehmen.
Dem BHÄV zufolge hat die AOK Bayern aber überhaupt nicht die Daten, solche Vorwürfe seriös zu prüfen, da viele verschreibungspflichtige Medikamente nicht immer über ein Kassen-, sondern oft auch über ein Privatrezept verordnet würden. „Ich selbst habe in meiner Praxis eine schwer lungenkranke Patientin, die sogar neun Medikamente mit elf Wirkstoffen nehmen muss. Obwohl die Sachlage eindeutig ist, hat die AOK Bayern mir auch für diesen eindeutigen Fall eine Regressforderung geschickt, was ein Unding ist“, erklärte Markus Beier, Erster stellvertretender Vorsitzender des BHÄV, bei einem Treffen des Berufsverbandes in Nürnberg.
Der Hausärzteverband sieht sich durch die Gerichtsentscheidung in seiner Haltung bestätigt, wonach die Kasse nicht berechtigt war, solche Honorarkürzungen vorzunehmen. Nun müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob „berechtigte Korrekturen“ vorzunehmen seien oder nicht, teilte der Berufsverband in München mit. Er forderte gleichzeitig die AOK zur Zusammenarbeit auf.
Die AOK erklärte, sie vertrete weiterhin „eine andere Rechtsauffassung“ als der Hausärzteverband. Die Kasse betonte aber gleichzeitig, sie unterstütze die Idee, der Hausarzt solle „Lotse durch das Gesundheitswesen“ sein. © hil/aerzteblatt.de

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