Politik
Gewerkschaftsbündnis: Tarifeinheitsgesetz bricht das Grundrecht
Dienstag, 3. März 2015
Berlin – Nimmt der Deutsche Bundestag das Tarifeinheitsgesetz in der vorliegenden Entwurfsfassung an, bricht er damit das Grundrecht. Darauf verwiesen zwei Tage vor der ersten Lesung des Gesetzes im Parlament ein Bündnis aus den Gewerkschaften Marburger Bund (MB), dbb beamtenbund und tarifunion, Vereinigung Cockpit und Deutscher Journalistenverband. „Der Regierungsentwurf für ein Tarifeinheitsgesetz ist ein beispielloser Angriff auf die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit und das Streikrecht tariffähiger Gewerkschaften“, heißt es in einer gemeinsamen Resolution der vier Gewerkschaften.
Es komme einem offenen Grundrechtsbruch gleich, wenn der Staat bestimmten Arbeitnehmergruppen das Recht verwehren wolle, unabhängig und eigenständig tarifpolitisch tätig zu sein. „Wir fordern daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, keinen Grundrechtsbruch zuzulassen und den Regierungsentwurf des Tarifeinheitsgesetzes zurückzuweisen“, schreiben die vier Gewerkschaften.
Die Pläne des Bundesarbeitsministeriums sehen vor, eine Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip vorzuschreiben. Zur Anwendung käme dann nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die im jeweiligen Betrieb die meisten Mitglieder hat. „Die Regierung ist dabei, ein Grundrecht unter einen Mehrheitsvorbehalt zu stellen“, kritisierte der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, heute in Berlin. „Das kann unter keinen Umständen hingenommen werden.“
Deutsches Ärzteblatt print
Ärzte stellten im Krankenhaus nur etwa 15 Prozent der gesamten Belegschaft, erklärte Henke. Selbst, wenn der Marburger Bund einen Organisationsgrad von 100 Prozent erreichen sollte, hätte eine Gewerkschaft, in der die anderen Mitarbeiter Mitglieder wären, die Mehrheit, selbst, wenn sie nur jeden Fünften ihrer Mitglieder organisieren könnte. „Für Ärzte würden dann die Tarife der anderen Gewerkschaft gelten“, sagte Henke. Sie säße am längeren Hebel, und der Marburger Bund müsste sich, staatlich legitimiert, unterordnen.
Der Vorsitzende des dbb, Klaus Dauderstädt, zählte auf, wer sich bislang gegen das Gesetzesvorhaben des Arbeitsministeriums gewandt habe: „Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist gegen eine Korrektur ihrer Rechtsprechung, der Deutsche Juristentag hat seine Bedenken geäußert und auch die Wissenschaft hat sich, mit wenigen Ausnahmen, gegen dieses Gesetz gewendet.“ Zuletzt hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages befunden, das Gesetz bedeute einen Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit nach Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes.
Deutsches Ärzteblatt print
Die Bundesregierung dürfe entsprechende Warnungen von renommierten juristischen Sachverständigen, Wirtschaftswissenschaftlern, Politikern und Gewerkschaftern nicht länger ignorieren, heißt es in der Resolution. Wer die Axt an die Koalitionsfreiheit lege, müsse sich zudem fragen lassen, welche freiheitlichen Grundrechte er als nächste einschränken wolle.
Abschließend stellte Henke klar: „Sollte der Bundestag des Gesetz verabschieden, werden wir am Tag nach der Gesetzesverkündung Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen.“
© fos/aerzteblatt.de

Letzter Ausweg Leiharbeit
Wäre nur die Frage, wie groß der Leidensdruck sein muß für eine kollektive Kündigung und ob der Marburger Bund einen brauchbaren Arbeitgeber abgeben würde...

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.