Politik
„Pille danach” nicht mehr verschreibungspflichtig
Freitag, 6. März 2015
Berlin – Die „Pille danach” wird künftig ohne Verschreibungspflicht in Apotheken erhältlich sein. Der Bundesrat stimmte am Freitag für die Änderung der Arzneimittelverordnung. Mitte März soll der Verkauf beginnen. Die rezeptfreie Abgabe betrifft vier Präparate: das Ulipristalacetet-haltige ellaOne, sowie drei weitere levonorgestrelhaltige Präparate. Familienverbände und Vertreter von SPD und Grünen begrüßten die Entscheidung.
Die Arzneien sollen künftig in örtlichen Apotheken erhältlich sein und nicht kommerziell beworben werden dürfen. Für Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr soll die „Pille danach” weiterhin kostenfrei verfügbar sein. Bedingung ist, dass die Frauen sich die „Pille danach” beim Arzt verschreiben lassen.
Kein Bezug über Versandapotheken
Versandapotheken wurden von der Abgabe ohne Rezept ausgenommen, um Missbrauch zu verhindern. Gegen den Versandhandel sprechen demnach die notwendige schnelle Einnahme des Notfallkontrazeptivums binnen Stunden nach dem Geschlechtsverkehr sowie die fehlende Beratung im Netz. Auch ein Kauf auf Vorrat könne beim Internethandel kaum kontrolliert werden
Die Handlungsempfehlungen der Bundesvereinigung der Apothekerverbände rät den Apothekern, die „Pille danach” der betroffenen Patientin persönlich und möglichst nicht auf Vorrat zu verkaufen. Bei minderjährigen Kundinnen weisen die Verbände auf die besondere Sorgfaltspflicht hin. Eine Abgabe ist aber laut Verordnung grundsätzlich an „Frauen im gebärfähigen Alter” rechtens. Die endgültige Verkaufsentscheidung liegt daher beim Apotheker.
Die Bundesapothekerkammer sicherte eine „kompetente und diskrete Beratung" der Betroffenen zu. Nach Angaben von Kammerpräsident Andreas Kiefer wird die „Pille danach” ab dem 15. März rezeptfrei in den Apotheken erhältlich sein. Mädchen unter 14 Jahren wird ein Arztbesuch geraten, „sie bekommen diese Medikamente im Regelfall nicht in der Selbstmedikation”, erklärte Kiefer.
Die katholischen Bischöfe halten die Beschlüsse für bedenklich. „Die Einnahme der 'Pille danach' kommt nach Auffassung der Deutschen Bischofskonferenz nur unter Beachtung sehr strenger Bedingungen in Betracht", sagte ihr Sprecher Matthias Kopp. „Im Hinblick auf einen rezeptfreien Zugang zu diesem Präparat ergeben sich schwerwiegende Bedenken."
Die Verbände der Frauenärzte und Fortpflanzungsmediziner kritisieren, dass die Regelung nicht ausreichend vor Missbrauch schütze. Da nach derzeitigem Stand die „Pille danach” auch an Dritte verkauft werden dürfe, gebe es in solchen Fällen keine vertrauliche und persönliche Beratung. Gerade nach einem möglichen sexuellen Missbrauch eines Mädchens oder einer Frau etwa innerhalb der Familie oder des Bekanntenkreises sei das ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die Betroffenen. © kna/afp/aerzteblatt.de

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