Politik
Forschungsinstitut schlägt Krankenhausfinanzierung aus einer Hand vor
Montag, 9. März 2015
Berlin – Das Iges-Institut in Berlin hat auf das bisher bei der anstehenden Krankenhausreform ausgeklammerte Thema der zu geringen Investitionen in die Kliniken hingewiesen. „Weil die Bundesländer seit Jahren ihre Verpflichtungen bei der Investitionsfinanzierung nicht mehr erfüllen, finanzieren Kliniken ihre Investitionen zunehmend aus den Leistungsvergütungen der Krankenkassen. Das belastet letztendlich die Versicherten“, erläutert der IGES-Geschäftsführer, Martin Albrecht, in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift G+G Spezial.
Albrecht schlägt in dem Beitrag ein Konzept vor, bei der die Krankenkassen die laufenden Betriebskosten und die Investitionen über die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) tragen. Ein entsprechendes Konzept hatte das Institut zusammen mit dem Gesundheitsökonomen Bert Rürup bereits 2009 für das Bundesgesundheitsministeriums entwickelt. Dabei verantworten die Bundesländer zwar weiter die Sicherstellung der Krankenhausversorgung. Die nötigen Investitionsmittel kämen jedoch nicht mehr aus ihren Haushalten, sondern würden von den Umsatzsteuereinnahmen abgezogen und in den Gesundheitsfonds geleitet.
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Die Bundesländer haben in jüngster Zeit rund 2,7 Milliarden Euro pro Jahr in die Krankenhäuser investiert. Albrecht legt in seinem Beitrag dar, was es die Länder kosten würde, wenn man für Krankenhausinvestitionen jährlich sechs Milliarden Euro veranschlagt und diese über die Umsatzsteuer finanziert. Finanzstarken Ländern wie Baden-Württemberg oder Bayern würden danach netto rund vier Prozent ihrer Umsatzsteuermittel fehlen.
Weniger betroffen sind steuerschwache Länder, etwa Hamburg mit einem Einnahmerückgang von einem Prozent, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen von zwei und 2,6 Prozent. Umgerechnet würde die Umstellung in Hamburg eine finanzielle Belastung in Höhe von zehn Euro je Einwohner verursachen, in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen 33 beziehungsweise 30 Euro. „Investitionsmittel an die Leistungsvergütungen zu koppeln verhindert Investitionstaus, weil die Investitionsfinanzierung dem aktuellen Versorgungsgeschehen nicht mehr hinterherhinkt“, erläutert Albrecht einen Vorteil des Konzeptes. © hil/aerzteblatt.de

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