Ärzteschaft
KV Westfalen-Lippe fördert Famulaturen
Dienstag, 10. März 2015
Dortmund – Medizinstudierende aus Westfalen-Lippe können künftig für eine Famulatur in einer Hausarztpraxis oder in grundversorgenden fachärztlichen Praxen eine Förderung bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragen. Voraussetzung ist, dass sie in Bochum, Münster, Witten/Herdecke oder Duisburg-Essen studieren. Außerdem muss sich die Famulaturpraxis in ländlichen Regionen in Westfalen-Lippe befinden und bestimmte Kriterien erfüllen. Eine Übersicht der derzeit rund 500 Praxen, die am Förderprogramm teilnehmen sowie das entsprechende Antragsformular bietet die Internetseite „praxisstart.info“. Die Förderung läuft über maximal zwei Monate.
„Mit der Famulaturförderung geben wir angehenden Ärzten einen Anreiz, frühzeitig die vielfältigen Aufgaben eines Hausarztes oder eines Arztes der allgemeinen fachärztlichen Versorgung in ländlichen Strukturen kennenzulernen“, sagte Wolfgang-Axel Dryden, Erster KV-Vorsitzender. Bei den Famulaturen könnten die Studierenden die Herausforderungen der täglichen ambulanten Versorgung hautnah erleben.
Für das neue Förderprogramm stellt die KV aus eigenen Mitteln ein jährliches Budget von 200.000 Euro zur Verfügung.
Bereits seit 2010 bietet die KV gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen Stipendien zur Unterstützung von Medizinstudenten während ihres Praktischen Jahres. Im Rahmen dieses Programms wurden bislang über hundert Medizinstudenten in hausärztliche Praxen des Landesteils Westfalen-Lippe vermittelt. © hil/aerzteblatt.de

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