Vermischtes
Gericht: Schulverbot bei fehlender Masern-Impfung ist rechtens
Freitag, 13. März 2015
Berlin – Berlins Gesundheitsämter dürfen Schüler ohne Masern-Impfschutz vorübergehend vom Unterricht ausschließen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag (VG 14 L 35.15 und VG L 36.15). Das Verbot, eine Schule zu betreten, zähle zu Schutzmaßnahmen, teilte das Gericht am Freitag mit. Behörden dürften sie zur Verhinderung übertragbarer Krankheiten wie Masern ergreifen. Allein im Bezirk Tempelhof-Schöneberg seien sechs Schulen von Masern betroffen.
In der Hauptstadt rollt seit Oktober die größte Masernwelle seit 2001. Am Freitag waren beim Landesamt für Gesundheit und Soziales insgesamt 797 Fälle erfasst. Das waren allein seit Montag 75 neue Meldungen. © dpa/aerzteblatt.de

Masernfälle immer wieder...
2010 konnte ich persönlich 15 Maturanten von zwei Oberschulen befragen, die vor und während der Prüfung an Masern erkrankten.
Interessantes Detail: Alle Erkrankten hatten mindestens eine Impfung, sechs Schüler hatten zwei Dosen erhalten und die restlichen haben das volle Impf-Programm durchgemacht. In den Klassen (22; 18, 15 Schüler) haben weniger als ein Drittel die MMR-Impfung erhalten, sind aber an diesen Herden nicht erkrankt.

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.