Ärzteschaft
Neue Rahmenbedingungen im Hausarztvertrag NRW
Donnerstag, 19. März 2015
Köln/Dortmund/Berlin – Einen sogenannten Versichertenwert von 65 Euro erhalten Hausärzte künftig im Rahmen des Hausarztvertrages in Nordrhein-Westfalen (NRW). Der Vertrag zwischen den Hausärzteverbänden Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie einer Vielzahl von Krankenkassen wurde jetzt neu geschiedst. „Damit werden die unterschiedlichen Interessen von Krankenkassen und Hausärzten in NRW austariert“, sagte Norbert Hartmann, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe.
Tausende Hausärzte hätten damit endlich Klarheit über die Zukunft der hausarztzentrierten Versorgung. Wichtig sei, dass die Hausärzte künftig mit jedem Quartalsabschluss ihre abschließende Vergütung definitiv erführen und es keine nachträgliche rückwirkende Abrechnung mehr gebe.
Die beiden Hausarztverbände begrüßen, dass die hausarztzentrierte Versorgung in NRW mit der Entscheidung eine klare und verlässliche Perspektive erhalte. „Dies ist insbesondere für Millionen Patienten eine gute Nachricht“, betonte Dirk Mecking, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Nordrhein.
Hartmann und Mecking kündigten an, den Vertrag künftig gemeinsam mit den Krankenkassen weiterzuentwickeln. „Die Tatsache, dass die Kollegen trotz der schwierigen Situation in NRW in den vergangenen Jahren weiter mitgemacht haben, ist ein deutliches Zeichen für die hausarztzentrierte Versorgung. Für dieses Vertrauen möchten wir uns herzlich bedanken“, betonten die beiden Vorsitzenden.
Auch der Bundesvorsitzende des Deutsches Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, begrüßte die Entscheidung. Der Schiedsspruch sei „bei allen Schwächen die ein solcher Kompromiss mit sich bringt, ein wichtiger Schritt nach vorne.“ Künftig könnten fast alle Versicherte in NRW von der nachgewiesenen hohen Qualität der hausarztzentrierten Versorgung profitieren. „Unser Ziel bleibt, allen Versicherten in Deutschland diese Chance zu eröffnen“, so Weigeldt.
Der Vertrag soll bis Ende 2018 laufen und ist rückwirkend zu Anfang des Jahres gültig. Er gilt für folgende Krankenkassen: AOK Rheinland/Hamburg, AOK Nordwest, Barmer GEK, DAK, HEK, KKH, hkk, Knappschaft, Novitas BKK, IKK gesund plus, BKK Mobil Oil, BKK Henschel plus, BKK EWE.
© hil/aerzteblatt.de

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