Ausland
Frankreich billigt Änderung des Sterbehilfegesetzes
Dienstag, 17. März 2015
Paris – Die Französische Nationalversammlung hat eine Änderung des Sterbehilfegesetzes am Dienstag mit großer Mehrheit angenommen. 436 Abgeordnete stimmten für den Änderungsvorschlag der Abgeordneten Alain Claeys (PS) und Jean Leonetti (UMP), es gab 34 Gegenstimmen und 83 Enthaltungen, wie die französische Tageszeitung Le Monde berichtet.
Das Gesetz billigt eine „tiefe und kontinuierliche Sedierung” für unheilbar kranke Patienten in bestimmten Situationen. Die Abgeordneten sprachen sich darüber hinaus für die Einführung einer verbindlichen Patientenverfügung aus. Der neue Text, mit dem Patienten lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen können, sieht eine stärkere Berücksichtigung des Patientenwillens durch die behandelnden Ärzte vor. Bislang war eine entsprechende Verfügung nur für drei Jahre gültig.
Die aktive Sterbehilfe ist weiterhin verboten. Ein Änderungsvorschlag zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe war während der Gesetzberatungen abgelehnt worden. Das Gesetz wird nun an den Senat, die zweite Parlamentskammer, überwiesen. © kna/aerzteblatt.de

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