Politik
Bundesärztekammer kritisert Vorgehen der Leopoldina
Mittwoch, 25. März 2015
Berlin – Die Nationale Akademie Leopoldina hat heute Vorschläge für eine Neuordnung der Transplantationsmedizin vorgelegt. In dem Diskussionspapier empfehlen die Wissenschaftler mehr Rechte für Patienten, ein Gesetz zur Organverteilung, neue Strukturen und eine Konzentration der Transplantationskliniken. Patienten sollten die Möglichkeit erhalten, für oder gegen die Aufnahme auf die Wartelisten für Organe zu klagen.
Zudem schlagen die Wissenschaftler Änderungen in der Organisationsstruktur der Transplantationsmedizin vor. Bislang überwache die Bundesärztekammer (BÄK) mit ehrenamtlichen Experten die Abläufe und ihre Qualität. Das solle künftig eine unabhängige Institution mit hauptamtlichen Mitarbeitern tun, empfehlen sie. Transparentere Strukturen und Arbeitsweisen sollten „das Vertrauen in die Transplantationsmedizin nachhaltig sichern“.
Nach den Vorstellungen der Leopoldina soll anstelle der Bundesärztekammer der Gesetzgeber die Verteilungskriterien vorlegen. Es müsse stärker berücksichtigt werden, dass medizinisches Wissen zwar eine zentrale Rolle spiele, die Verteilungskriterien aber auch eine stark normative Dimension hätten. „Regelungen können deshalb nur vom demokratisch legitimierten Parlament vorgenommen werden.“
Das Diskussionspapier wurde von Mitgliedern der Leopoldina nach eigenen Angaben im Anschluss an ein Symposium verfasst, an dem Vertreter der Ständigen Kommission Organtransplantation und der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin der Bundesärztekammer sowie der Stiftung Eurotransplant und der Ethikkommission der Deutschen Transplantationsgesellschaft teilgenommen haben.
Positionspapier ohne Absprache veröffentlicht
Ruth Rissing-van Saan, Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin bei der Bundesärztekammer, und Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der BÄK, weisen den von der Nationalakademie Leopoldina in ihrer Stellungnahme „erweckten Eindruck, dass wir die heute veröffentlichte Stellungnahme inhaltlich mittragen, mit Entschiedenheit zurück. Es trifft zwar zu, dass wir an dem Symposium der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina am 20. Februar teilgenommen haben.
Entgegen der während der Veranstaltung mehrfach erteilten Zusage, unsere Position vor der Veröffentlichung der Stellungnahme einbringen zu können, wurde das Positionspapier veröffentlicht, ohne weitere Absprache mit uns zu nehmen oder Gelegenheit für schriftliche Änderungsvorschläge zu geben.“ Nachdem die beabsichtigte Publikation „uns gestern durch Dritte bekannt wurde, haben wir noch einmal schriftlich bei der Nationalakademie Leopoldina die Einhaltung der Abrede angemahnt.“ Das sei ohne Reaktion geblieben. „Dieses Verhalten der Leopoldina widerspricht nach unserer Auffassung den Grundprinzipien wissenschaftlichen Arbeitens und bewährten demokratischen Verfahrensregeln.“ © kna/Kli/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.