Politik
Präventionsgesetz stößt in der betrieblichen Praxis auf Vorbehalte
Freitag, 27. März 2015
Köln – Die von der Bundesregierung propagierte Verstärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung stößt in den Unternehmen teilweise auf große Vorbehalte. Die Skepsis wurde beim Gesundheitskongress des Westens in Köln deutlich. Die Krankenkassen sollen mit dem geplanten Präventionsgesetz verpflichtet werden, den Betrieben in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung anzubieten. Außerdem sollen sie künftig pro Versichertem zwei Euro jährlich für die betriebliche Gesundheitsförderung ausgeben.
Jürgen Graf, früher Leitender Arzt des Medizinischen Dienstes der Lufthansa und seit 2014 Klinischer Direktor des Klinikums Stuttgart, äußerte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt die Befürchtung, dass Beitragsmittel für Maßnahmen umgewidmet würden, deren Nutzen nicht erwiesen sei. „Für ein gutes betriebliches Gesundheitsmanagement braucht es kein Gesetz“, hob Graf hervor.
Erforderlich seien ein Arbeitgeber und ein Betriebsrat, die etwas bewegen wollten. Neue Gesetze verursachten nur neue Administration. Graf erwartet, dass Betriebsräte als Folge des Präventionsgesetzes unbezahlbare Änderungen an Betriebsvereinbarungen zur Gesundheitsförderung verlangen werden und dass es darüber zu unnötigen Auseinandersetzungen in den Unternehmen kommen wird. Das könne durchaus auch in Krankenhäusern der Fall sein.
Diskussionsteilnehmer auf dem Kongress verwiesen darauf, dass einige Krankenkassen bereits heute betriebliche Initiativen zur Gesundheitsförderung und Suchtprävention als Konkurrenz zu den eigenen Kursen ansähen. Andere Unternehmen haben gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Krankenkassen gesammelt.
Zur Kritik am Präventionsgesetz sagte Simone Stamme, zuständige Referentin im Bundesgesundheitsministerium, es werde keine Regulierung geben, die Arbeitgeber zu betrieblicher Gesundheitsförderung verpflichte. Das Ministerium habe in den Gesetzentwurf insbesondere auch Anregungen von Betriebsärzten aufgenommen. © Stü/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.