Ärzteschaft
Neuer Vertrag zur augenchirurgischen Versorgung in Bayern
Montag, 30. März 2015
München – Einen besonderen Versorgungsvertrag nach Paragraf 73c des fünften Sozialgesetzbuches zur Behandlung von speziellen Augenerkrankungen hat die AOK Bayern mit dem Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) geschlossen. Dem Bundesverband gehören nach eigenen Angaben rund drei Viertel aller operierenden Augenärzte in Deutschland an.
Der Vertrag besteht aus zwei Modulen. Am Modul „intravitreale Injektion“ können Versicherte der AOK Bayern teilnehmen, die an einer der folgenden Erkrankungen leiden und bei denen nach dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand eine intravitreale Therapie angezeigt ist:
- feuchte altersbedingte Makuladegeneration
- diabetisches Makulaödem
- Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses
- der choroidalen Neovaskularisation
- nicht-infektiöse Uveitis.
Der Vertrag bezieht sich auf die im Rahmen einer sogenannten intravitrealen Therapie erforderlichen medizinischen Leistungen. Gegenstand des Moduls ist neben der intravitrealen Injektion auch die unmittelbare postoperative Nachsorge und die Verlaufskontrolle mittels optischer Kohärenztomographie (OCT). Letztere Untersuchung wird bisher privat in Rechnung gestellt.
Zu den neuen Leistungen gehört außerdem das sogenannte korneale Crosslinking – eine spezielle Behandlung mit UVA-Licht. Die neuartige Methode soll bei Patienten mit zu geringer Hornhautstabilität, das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen oder unter Umständen sogar aufhalten. Das korneale Crosslinking ist derzeit im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten.
Am Vertrag teilnehmen können Versicherte der AOK Bayern ab 18 Jahren, die an einem Keratokonus, einer postrefraktiven Keratektasie oder einer pelluzidalen marginalen Hornhautdegeneration leiden und bei denen nach dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand ein korneales Crosslinking angezeigt ist.
© hil/aerzteblatt.de

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