Ärzteschaft
Ärzte warnen vor Direktzugang von Patienten zu Heilmittelerbringern
Mittwoch, 15. April 2015
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat erneut davor gewarnt, Patienten ohne ärztliche Verordnung Physiotherapeuten, Logopäden und andere Heilmittelerbringer aufsuchen zu lassen. Ein aktuelles Positionspapier der CDU/CSU kündigt an, einen solchen Direktzugang zu prüfen. Die Heilmittelbringer könnten die Patienten dann auch ohne die Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln.
„Nur der Arzt kennt die komplette Krankheitsgeschichte seiner Patienten. Gerade die Diagnose und Indikationsstellung müssen in ärztlicher Hand bleiben“, sagte Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Die Ärzte seien gerne bereit, über Entlastungen und eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen zu sprechen, aber der ungesteuerte Direktzugang von Patienten zu Heilmittelerbringern sei „dafür nicht zielführend“, so Feldmann.
Sie wies daraufhin, dass die Mehrzahl der Patienten, die Heilmittel benötigten, an komplexen Erkrankungen leide. Sie bedürften einer besonderen differenzialdiagnostischen ärztlichen Begutachtung. „Ärzte haben hier eine unverzichtbare Koordinierungsrolle. Entfällt diese durch einen unsteuerbaren Direktzugang, so ist auch zu hinterfragen, wer die Gesamtverantwortung für eine Behandlung trägt. Dies kann nicht im Interesse der Patienten liegen“, sagte Feldmann.
Auf offene Haftungsfragen wies KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen hin. „Geklärt werden muss in diesem Zusammenhang auch, bei wem die Haftung für die Folgen einer Behandlung liegt. Nicht zu Letzt wäre auch festzulegen, wer die Budgetverantwortung für diese Behandlungen trägt“, sagte er.
Auch der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery hatte sich gegenüber der Rheinischen Post kritisch zu dem Direktzugang geäußert. Er gab dafür ein Beispiel aus der Physiotherapie: „Eine Bewegungstherapie ist beispielsweise bei einem schweren Bandscheibenvorfall nicht angezeigt. Die Diagnose und Behandlung ist Sache des Arztes und muss es auch aus Patientenschutz heraus bleiben“, betonte der BÄK-Präsident. © hil/aerzteblatt.de

Woher die Freigiebigkeit?
Bestimmte Physiotherapien können Schaden anrichten. Bei einer Überweisung vom Arzt liegt die Verantwortung für die Indikation beim Arzt. Wenn der Patient direkt in die Physiotherapie kommt, wäre der Physiotherapeut verantwortlich. Schadensereignisse wären selten, aber teuer. Entsprechend würden die Haftpflichtprämien steigen (siehe auch freiberufliche Hebammen) oder die Physiotherapeuten müssten QM-Systeme aufbauen und würden ein neues Biotop für parasitische Lebensformen erschaffen.
Oder es geht darum, dass die Begrenzung auf nachweisbar wirksame Therapieformen ausgehebelt werden soll? Alternative und esotherische Behandlungskonzepte sind per Rezept nicht möglich.
Ein Hauptproblem sollte die Mengensteuerung werden. Die Gelder der GKV sind begrenzt, und wenn man den einen Topf freigibt, muß man anderswo kürzen. Da von den Ärzten bereits jetzt mehr Leistungen erbracht werden als bezahlt werden, bleibt die Frage, wer für dieses Geschenk bluten soll.
Egal, welcher Hintergedanke in diesem Positionspapier steckt, eines ist sicher, es wird mehr Verlierer als Gewinner geben. Und wie die bisherige Diskussion hier zeigt, der einzige sichere Gewinner ist die Politik, der es gelingt, die unterschiedlichen Leistungserbringer gegeneinander auszuspielen, immer nach dem altbewährten divide et impera.

Nur der Arzt kennt...
1. Halte ich Patienten für dumm? (Wird ein Patient mit z.B. Oberbauchbeschwerden primär zum Logopäden, Ergotherapeuten, Psychiater, Orthopäden oder Physiotherapeuten gehen?)
2. Welche Kenntnisse habe ich von den Therapieoptionen der Heilmittelerbringer? (Kenne ich als z.B. überweisender Internist, Orthopäde oder Allgemeinmediziner überhaupt die Affolter-, Syriax-, Kaltenborn- oder Mulligan-Terapie o.a. und deren Möglichkeiten?)
3. Kann in einer "3-Minuten-Anamnese", die i.d.R. ausreichen muss, das exploriert werden, wofür der Heilmittelerbringer beim Erstkontakt ca. 20-30 Minuten zur Verfügung hat?
3. Welche Zeit steht mir zur Exploration zur Verfügung? Kann ich z.B. als Orthopäde alle bekannten "nicht invasiven" Test durchführen (Kosten und Zeit)?
4.Was macht mich als Arzt so sicher, dass alle Heilmittelerbringer auf ihrem Fachgebiet über weniger qualifizierte medizinische Fachkenntnisse verfügen als ich selbst? (promovierte Chiropraktoren in den USA, promovierte Physiotherpeuten in Deutschland, Diplom-, bzw. Bachelor- und Master-Studiengänge an vielen deutschen Universitäten in den Bereichen Physio-, Ergo-, und Logopädie).
Es wird für die Ärzteschaft langsam Zeit, zu akzeptieren, dass eine ärztliche Spezialisierung auch die Anerkennung wissenschaftlich validierter Heilmittelversorgung (u.A. Physio-, Ergo- und Logopädie) als eine Therapie-Option "in Augenhöhe" anerkennt.

Selten so was Arrogantes gelesen...
Als Privatpatient gehe ich gleich zum Facharzt, wenn ich beispielsweise Massagen meine zu benötigen. Der nur privat praktizierende Orthopäde kennt mich mitnichten seit Jahren, da ich seit 20 Jahren bei keinem mehr vorstellig geworden bin.
Und wenn er mir nicht symphatisch ist, dann suche ich mir beim nächsten Mal einen anderen Orthopäden, der meine Vorgeschichte wieder nicht kennt.
Ach ja: Als privatversicherter Akademiker bin ich durchaus in der Lage meine Krankengeschichte verbal an einen "Halbgott" in Weiß zu kommunizieren, wenn ich bei ihm vorstellig werde.
Danke liebe Funktionäre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ;-)

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