Ärzteschaft
NRW will bei der Gesundheitskarte für Flüchtlinge nicht länger auf den Bund warten
Mittwoch, 22. April 2015
Düsseldorf – Eine Gesundheitskarte für alle Flüchtlinge hat Nordrhein-Westfalens (NRW) Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis90/Grüne) gefordert. „Flüchtlinge, die akute Schmerzen haben oder krank sind, sollen direkt zu einem Arzt gehen können – wie jeder andere Mensch in Deutschland auch“, sagte sie in Düsseldorf. Der Bund könne für eine solche Karte verpflichtende Rahmenbedingungen schaffen, zögert laut der Ministerin aber. „Deshalb versuchen wir in NRW, mit Krankenkassen und Kommunen eine Einführung auf freiwilliger Basis abzustimmen“, kündigte Steffens an. Sie betonte: „Dass derzeit noch jeder Flüchtling erst einen Antrag bei der Kommune stellen muss, bevor er zu einem Arzt gehen darf, gehört abgeschafft!“
Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht nur einen eingeschränkten Anspruch auf gesundheitliche Versorgung vor. So müssen Asylbewerber in der Regel jede ärztliche Behandlung bei den kommunalen Sozialbehörden beantragen. Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg haben daher das „Bremer Modell” eingeführt, wonach auch Flüchtlinge eine Gesundheitskarte bekommen, mit der sie gleich zu einem Arzt gehen können. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Behandlung und erhält diese vom Land erstattet. Für den Verwaltungsaufwand erhält die Kasse eine Pauschale.
Auch der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesärztekammer und Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Ulrich Clever, favorisiert diesen Weg: „Da das Bremer Modell sich durchaus für die Gruppe der registrierten Flüchtlinge, denn nur diese werden hiermit erfasst, bewährt hat und vor allem auch gezeigt wurde, dass eher Kosten für die gesundheitliche Versorgung gespart werden, stellt sich die Frage, warum nicht schon längst mehr Bundesländer nachgezogen haben“, so Clever gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. © hil/aerzteblatt.de

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