Politik
Hochschulambulanzen: Uniklinika sehen Korrekturbedarf im Gesetzentwurf
Donnerstag, 23. April 2015
Berlin – Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) hofft, dass die sich auf die Hochschulambulanzen beziehenden Passagen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes noch geändert werden. „Die von der Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern in Aussicht gestellten 265 Millionen Euro für eine bessere Vergütung der Leistungen von Hochschulambulanzen werden niemals fließen, wenn dieses Gesetz so kommt“, erklärte Michael Albrecht, Vorsitzender des VUD, gestern beim VUD-Frühjahrsforum in Berlin.
Die Vertreter der Hochschulen waren sich einig: Die Universitätsklinika stecken in einer tiefen Finanzierungskrise, bei der auch die Hochschulambulanzen eine Rolle spielten. Denn bisher sind diese gesetzlich auf Zwecke von Forschung und Lehre begrenzt. „In der Praxis spielen sie aber eine große Rolle zur Sicherung der Patientenversorgung - gerade an Wochenenden, Feiertagen oder am Mittwochnachmittag“, sagte Albrecht. Die Fallzahlen stiegen seit Jahren. Albrecht glaubt nicht, dass die anstehende Gesetzesreform das Problem lösen könnte: „Ich sehe hier eine Diskrepanz zwischen Planung und Realität", sagte der Medizinische Vorstand am Uniklinikum Dresden.
In den Eckpunkten zur Krankenhausreform hatten Bund und Länder angekündigt, die Hochschulambulanzen als Einrichtungen der Patientenversorgung besser abzubilden. Künftig sollen sie über das für Forschung und Lehre erforderliche Maß hinaus all jene Patienten zu Lasten der Krankenkassen behandeln dürfen, die aufgrund der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Erkrankung einer speziellen Untersuchung oder Behandlung bedürfen. Der Umfang dieser Patientengruppe soll von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft vereinbart werden.
„Alle Erfahrungen mit diesen dreiseitigen Verhandlungen zeigen aber, dass hier bestenfalls ein Minimalkatalog heraus kommen wird“, monierte Ralf Heyder, Generalsekretär des VUD. Kritisiert wird von dem Verband auch, dass die bisherige Ermächtigung für Forschung und Lehre durch Vorgaben des GKV-Spitzenverbands und der Deutschen Krankenhausgesellschaft beschränkt werden soll. Zudem fordern sie eine Klausel in das Gesetz aufzunehmen, mit der bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen die regionalen Unterschiede berücksichtigt werden.
Anja Simon, kaufmännische Direktorin des Uniklinikum Würzburg, betonte, dass beispielsweise ihre Hochschulambulanz an der Grenze zwischen Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ein wichtiger Bestandteil in der Versorgung sei: „Wir sind das einzige maximalversorgende Krankenhaus im Umkreis von 100 Kilometern und verstehen uns als Ergänzung zum niedergelassenen Facharzt und nicht als Konkurrenz", sagte sie.
KBV-Vorstandvorsitzender Andreas Gassen würdigte die Arbeit der Hochschulambulanzen, betonte aber auch, dass es aus Versorgungssicht keine Notwendigkeit gebe, diese zu öffnen. „Nur drei Prozent der Planungsbereiche mit Universitätsstandorten haben einen höheren Bedarf an fachärztlicher Versorgung“, erläuterte er. Zugleich bemängelte er eine „Intransparenz des Leistungsgeschehens der Hochschulambulanzen".
An den dreiseitigen Verhandlungen zwischen von KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft sollte nach Gassens Ansicht festgehalten werden, vor allem um Doppelstrukturen zu vermeiden. Zudem müssten die Hochschulambulanzen vernünftig finanziert werden – ohne die Versorgungsstrukturen zu missbrauchen. „Kosten, die die Länder tragen müssen, dürfen nicht in die GKV-Versorgung geschoben werden", betonte der KBV-Vorstand. © ER/aerzteblatt.de

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