Politik
Immer mehr Kassen verweigern Psychotherapie
Freitag, 24. April 2015
Berlin – Nach Angaben der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) lehnen Krankenkassen Anträge auf Übernahme einer Psychotherapie immer häufiger ab. Dabei beriefen sich die Kassen laut Verband meist auf fragwürdige Argumente und teilweise nicht zulässige, quasi heilkundliche Aussagen. „Die falschen Auskünfte der Kassen verzögern oft unnötigerweise den Beginn einer Psychotherapie“, kritisierte die stellvertretende DPtV-Bundesvorsitzende Kerstin Sude.
Laut Paragraf 13, Sozialgesetzbuch V (SGB V) sind Krankenkassen verpflichtet, Behandlungskosten eines privaten Psychotherapeuten zu übernehmen, wenn der Patient innerhalb einer angemessenen Zeit keinen freien Therapieplatz bei einem niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten erhält. Wie eine Vielzahl anonymisierter Berichte aus ganz Deutschland zeige, versuchen laut DPtV inzwischen offenbar aber etliche Kassen immer wieder diese Pflicht zu umgehen.
„Das ist nicht akzeptabel“, betonte Sude und kündigte deutlichen Widerstand gegen derartige Vorgehensweise an. „Die approbierten, niedergelassenen Kollegen, die in Privatpraxen auch über die Kostenerstattung psychotherapeutisch arbeiten, sind dringend notwendig, um die Folgen der völlig verfehlten Bedarfsplanung, nämlich die Unterversorgung mit Psychotherapie, zu heilen“, so die DPtV-Chefin. © hil/aerzteblatt.de

Verfälschende Formulierungen
Es geht um das Für und Wider der Kostenerstattung als Paralleluniversum zur Vertragsbehandlung und nicht um Psychotherapie im Allgemeinen auch nicht um Psychotherapie als Privatbehandlung. Es geht um Kostenerstattung anstelle oder als Ersatz der Vertragspsychotherapie bei falscher Bedarfplanung der Zulassungssitze der Vertragsbehandlerinnen und demzufolge zu langen Wartezeiten der Patientinnen.
Zitat aus Dptv online:
Kassen verweigern Psychotherapie
23.04.15
Bewilligung Kostenerstattung - Pressemitteilung 07/2015
Berlin, 22. April 2015. Zunehmend lehnen Krankenkassen Anträge auf Übernahme der Kosten für notwendige ambulante Psychotherapien im Rahmen der Kostenerstattung ab, obwohl die Regelungen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 13 Abs. 3 völlig eindeutig sind. „Die teilweise falschen Auskünfte der Kassen bringen unsere Patientinnen und Patienten zusätzlich in Not und verzögern oft unnötigerweise den Beginn einer Psychotherapie“, berichtet Dipl.-Psych. Kerstin Sude, stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVer-einigung (DPtV). „Wir werden uns dagegen wehren und den Kollegen und damit vor allem unseren Patienten Unterstützung bei den Widersprüchen gegen das unrechtmäßige Vorgehen der Kassen gewähren“.

Das Pferd von hinten aufgezäumt

...fragwürdige Argumente...
Ich schäme mich nicht zu sagen, dass ich seit 2 Jahren also genau seit meinem Infarkt nach Hilfe suche und bis heute nicht gefunden habe, Grund: Keine Kapazitäten mehr. Erschreckend dabei, es gab auch menschenverachtende Ablehnungen "...mit Arbeitslosen arbeite ich nicht...".
Die Kassen suchen lediglich einen Weg, wie sie ihre Miesen bereinigen können, die sie durch Großherrschaftliches Agieren selbst mit verursachten. Der Mensch ist uninteressant, wichtig ist nur, dass die "Versicherten" die Beiträge zahlen.

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