Ärzteschaft
Neuer Bedarfsplan für ambulante Versorgung in Hessen
Mittwoch, 29. April 2015
Frankfurt – Einen neuen Bedarfsplan für die ambulante medizinische Versorgung in Hessen hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes vorgestellt. Der Plan ist mit den Krankenkassen des Bundeslandes abgestimmt.
Hintergrund ist die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende 2012 vorgestellt hatte. Die Richtlinie ordnete die ärztliche Versorgung vier Ebenen zu: der hausärztlichen Versorgung, der allgemeinen fachärztlichen Versorgung, der spezialisierten fachärztlichen Versorgung und der gesonderten fachärztlichen Versorgung. Je spezialisierter die Fachgruppe, desto größer wurde der Planungsbereich. Zudem werden seither alle Facharztgruppen in die Bedarfsplanung einbezogen. Besonders wichtig an der neuen Bedarfsplanung ist, dass auf Landesebene von den Vorgaben der Richtlinie begründet abgewichen werden kann.
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Die KV Hessen hatte den im Jahr 2013 nach der neuen Richtlinie aufgestellten Bedarfsplan deshalb bewusst eine Gültigkeitsdauer von nur 18 Monaten verordnet. Seither untersucht die KV die Versorgung, um die hessischen Besonderheiten in der Planung exakter abzubilden.
Der neue Bedarfsplan berücksichtigt diese regionalen Veränderungen. Zum Beispiel sind die hausärztlichen Planungsbereiche im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis, im Landkreis Gießen, im Kreis Bergstraße und Odenwaldkreis neu zugeschnitten.
„Insgesamt steigt damit die Zahl der Planungsbereiche in Hessen weiter auf 102, wobei es allein in der hausärztlichen Versorgung nun 71 Planungsbereiche gibt. Dies führt zu einer feineren Planung, die den Versorgungsanforderungen gerade in ländlichen Gebieten besser gerecht wird“, erläuterte Günther Haas, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Hessen.
„Im fachärztlichen Bereich sind wir in Hessen gut aufgestellt“, resümiert Frank Dastych, Vorstandsvorsitzender der KV Hessen, die Zahlen der Bedarfsplanung. Aber in der Gruppe der Kinder- und Jugendpsychiater bestünden derzeit noch regionale Ungleichgewichte. © hil/aerzteblatt.de

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