Ausland
EU-Gericht: Homosexuellen darf Blutspende verweigert werden
Mittwoch, 29. April 2015
Luxemburg – Homosexuelle Männer können laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von der Blutspende ausgeschlossen werden. Das sei gestattet, wenn ein besonders hohes Risiko für die Übertragung von HIV bestehe oder der Schutz des Empfängers durch Untersuchungen nicht sichergestellt werden kann, urteilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg.
Ein Blutspendezentrum im französischen Metz hatte die Spende eines homosexuelle Franzosen abgelehnt und dabei auf geltendes französisches Recht verwiesen. Demnach sind Personen, deren Sexualverhalten ein hohes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt, dauerhaft vom Blutspenden ausgeschlossen. Der Franzose klagte vor dem obersten Verwaltungsgericht in Straßburg; dieser bat den EuGH um eine Entscheidung.
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Die Richter wiesen darauf hin, dass Frankreich nun klären müsse, ob generell ein höheres Risiko für Krankheitsübertragungen bei Blutspenden Homosexueller bestehe. Dem Gericht lägen Daten vor, dass fast alle Ansteckungen mit HIV in Frankreich zwischen 2003 und 2008 auf eine sexuelle Beziehung zurückzuführen waren und die Hälfte der Ansteckungen Männer betrafen, die mit anderen Männern Geschlechtsverkehr hatten. © kna/aerzteblatt.de

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