Politik
Versorgungsstärkungsgesetz: Änderungen bei der Aufkaufpflicht von Arztsitzen
Samstag, 9. Mai 2015
Berlin – Gesundheitspolitiker der Koalition haben sich auf Änderungen am GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verständigt. Unter anderem soll die Bedarfsplanung für die Arztpraxen verbessert werden. Dies wurde gestern in Berlin nach einem Treffen im Gesundheitsministerium bekannt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll demnach bis Ende 2016 die Planung im sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz bedarfsgerechter und insbesondere kleinräumiger regeln. Der umstrittene Aufkauf freiwerdender Arztsitze zum Abbau von Überversorgung soll bei einem Versorgungsgrad von 110 Prozent weiter eine „Kann-Regelung“ bleiben. Ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent wird der Aufkauf von Artzsitzen zur „Soll-Regelung“. Diese Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen in den Zulassungsausschüssen vor Ort.
Die SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis sagte, es könne durchaus vorkommen, dass es in grundsätzlich überversorgten Gebieten unterversorgte Teilbereiche gebe, hier müsse nachjustiert werden. Hier gehe es vor allem auch um die ausreichende Ansiedlung von Hausärzten.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hatte den geplante Aufkauf von Praxen in vermeintlich überversorgten Gebieten als ein fatales Signal an junge Ärzte kritisiert.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, erläuterte, mit den verabredeten Änderungen seien die Verhandlungen dazu abgeschlossen. „Allerdings werden wir uns angesichts der Fülle zu erarbeitender Änderungsanträge eine Woche mehr Zeit zur Beratung nehmen. Ziel ist und bleibt es, mit einem Bündel an Maßnahmen die medizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern.“ © dpa/aerzteblatt.de

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