Ärzteschaft
Ärztetag zur elektronischen Gesundheitskarte: Medizinische Anwendungen sollen Vorrang haben
Freitag, 15. Mai 2015
Frankfurt am Main - Zum Abschluss des Deutschen Ärztetages in Frankfurt haben sich die Delegierten intensiv mit dem Thema Telemedizin und Telematik sowie mit dem von der Bundesregierung geplanten E-Health-Gesetz beschäftigt. Dabei lehnte das Ärzteparlament mehrheitlich die mit dem E-Health-Gesetz geplante Verpflichtung für das Online-Versichertenstammdatenmanagement in Arztpraxen ab.
Gleichwohl sprach sich der Ärztetag für eine Förderung der Telematikinfrastruktur unter Einbeziehung der ärztlichen Expertise aus. „Die grundsätzliche Offenheit der Ärzteschaft für sinnvolle medizinische Anwendungen in der elektronischen Datenverarbeitung spiegelt sich in unterschiedlichen bereits realisierten regionalen Projekten wieder“, heißt es in der Entschließung. Insbesondere der Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen Anbietern im Gesundheitswesen biete einen direkten Nutzen für die Patienten und Ärzte.
Die Abgeordneten des Ärztetages forderten einen „Vorrang für die medizinisch relevanten Anwendungen“. Dazu zählten sie unter anderem den direkten Datenaustausch zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen, den elektronischen Arztbrief, den Medikationsplan mit der Erweiterung auf OTC-Präparate und den Notfalldatensatz. Als konkrete weitere Anwendung sprach sich der Ärztetag dafür aus, den Impfausweis auf der elektronischen Gesundheitskarte abzulegen. © EB/aerzteblatt.de

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