Politik
Frühere Bundesjustizministerin fordert mehr Datenschutz im Gesundheitsbereich
Donnerstag, 21. Mai 2015
Hamburg – Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält das zunehmende Sammeln und Erfassen von persönlichen Daten im Gesundheitswesen für gefährlich. „Es sind die sensibelsten Daten, die wir haben“, sagte sie am Donnerstag im Interview mit tagesschau.de. Die FDP-Politikerin appellierte an den Gesetzgeber, die Datensicherheit zu erhöhen und vorzugeben, wer welche Daten sammeln dürfe. Die Juristin äußerte sich mit Blick auf eine Tagung des Deutschen Ethikrats, der sich am heutigen Donnerstag mit Big Data im Gesundheitswesen befasst.
„Sehr kritisch“ sieht die frühere Ministerin auch den Trend, über Apps persönliche Gesundheitsdaten zu sammeln. „Die meisten Apps sind datenschutztechnisch sehr anfällig oder ungenügend“, sagte sie. „Alle, die diese Daten bekommen, wollen sie kommerziell nutzen.“
Gefahren sieht Leutheusser-Schnarrenberger auch, wenn Versicherungen mit günstigen Tarifen locken, falls man ihnen Einblick in die eigenen Gesundheitsdaten gibt. In anderen Ländern zeige sich bereits, dass sich diese Praxis sehr schnell umkehre: Dort würden Versicherungstarife sehr schnell erhöht, wenn man beispielsweise nicht regelmäßig Sportaktivitäten nachweise.
Gesetzliche Vorgaben unabdingbar
Mit Blick auf eine mögliche zentrale Speicherung von Patientendaten warnte die Juristin vor mangelndem Datenschutz. Eine absolute Sicherheit sei nicht erreichbar. „Der Gesetzgeber muss hier insgesamt vorgeben, welche Daten gespeichert werden sollen und welche nicht.” Außerdem könne zentrale Speicherung im Gesundheitssektor in manchen Bereichen sogar kontraproduktiv sein, wenn beispielsweise Firmen, die im Biotech-Bereich forschen, auf Daten zugreifen könnten, die einen Bezug zur Person herstellen könnten. Die FDP-Politikerin forderte zugleich eine „End-zu-End-Verschlüsselung“, damit Daten, die vom Patienten an den Arzt übermittelt werden, durchgängig geschützt seien.
Große Gefahren sieht die Ministerin auch mit Blick auf mögliche Profilbildungen durch Big Data. „Der Einzelne muss geschützt werden, dass nicht sein ganzes Persönlichkeitsprofil, das weit über Blutzucker und Cholesterin hinausgeht, erfasst wird.“ Das gelte nicht nur für das Gesundheitswesen.
Big Data erlaube, unbegrenzte, riesige Datenberge aufzubewahren und auszuwerten, erläuterte die Juristin. Fatale Konsequenzen könne es etwa haben, wenn Daten erhoben und für immer gespeichert werden, die schon vier Wochen später nicht mehr zutreffen. „Deshalb sind solche Daten anfälliger für Fehleinschätzungen, was gerade im medizinischen Sektor gravierende Konsequenzen haben kann.“ © kna/aerzteblatt.de

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