Ärzteschaft
Frauenärzte weisen IGeL-Vorwürfe zurück
Donnerstag, 21. Mai 2015
Berlin – Auf die medizinische Bedeutung vieler Selbstzahlerleistungen (individuelle Gesundheitsleistungen, IGeL) in der Frauenheilkunde hat der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hingewiesen. In einem offenen Brief an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU), weisen die Frauenärzte den Vorwurf zurück, die IGeL dienten nur ökonomischen Interessen der Ärzte.
Anfang der Woche hatte das wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) nach einer Befragung von gesetzlich Versicherten berichtet, dass im vergangenen Jahr rund 20 Millionen gesetzlich Versicherte von ihrem Arzt ein Angebot für eine Selbstzahlerleistung erhalten hätten. Auf die Frauenärzte entfallen dem WIdO zufolge rund 30,1 Prozent der privatärztlichen Leistungen. Das AOK-Institut kritisiert – bezogen auf alle Arztgruppen – unter anderem, dass Patienten häufig nicht ausreichend aufgeklärt würden und zum Teil keinen Behandlungsvertrag erhielten.
„Nach der Veröffentlichung des aktuellen Wido‐Reports der AOK wurden Sie am Montag, dem 18. Mai 2015, im Zusammenhang mit der Erbringung und Abrechnung von IGe‐Leistungen in der BILD zitiert mit Vokabeln wie ‚Riesensauerei‘, ‚schwarze Schafe‘, ‚deutliche Konsequenzen‘ und der Absicht zu prüfen, ‚wie häufig Ärzte geltende Gesetze beim IGeLn brechen‘“, eröffnet der Berufsverband seinen offenen Brief an Laumann.
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Viele Selbstzahlerleistungen würden aber von den wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder vom Robert-Koch-Institut dringend empfohlen. Andere seien im Einzelfall notwendig und sinnvoll, um zu Erkenntnissen über mögliche Gesundheitsrisiken zu kommen. „Es ist höchst bedauerlich, dass die gesetzlichen Krankenkassen solche oft notwendigen Maßnahmen nicht honorieren; dies geht zulasten der Versicherten“, erläutert Christian Albring, der Präsident des BVF. Zum Beispiel werde das Einsetzen und Entfernen von Spirale und Hormonstäbchen im Rahmen der Empfängnisverhütung bei Frauen über 20 Jahre nicht von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert, ebenso Reiseimpfungen, viele Atteste, empfohlene Standard-Elemente der pränatalen Diagnostik und auch Ultraschallfotos in der Schwangerschaft über die notwendigen Untersuchungen hinaus.
„Die Frauenärzte Deutschlands würden sich wünschen, mit Ihnen als Patientenvertreter der Bundesregierung über die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit ärztlicher Leistungen ins Gespräch zu kommen, die – oft entgegen bester Evidenz ‐ von den gesetzlichen Krankenkassen nicht honoriert werden, den Schwangeren beziehungsweise Patientinnen aber angeboten werden müssen“, schreibt Albring in seinem offenen Brief. © hil/aerzteblatt.de

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