Ärzteschaft
Differenziertere Bedarfsplanung in Bayern
Donnerstag, 28. Mai 2015
München – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns hat zusammen mit den Krankenkassen die Bedarfsplanung für die ambulante Versorgung in Bayern weiter ausdifferenziert.
Danach werden vier Planungsbereiche in der hausärztlichen Versorgung geteilt, nämlich die Mittelbereiche Lohr am Main, Bad Windsheim, Nördlingen und Miesbach/Hausham. Die Teilung soll ab September gelten und die hausärztliche Bedarfsplanung wohnortnäher gestalten. Das Bayerische Gesundheitsministerium muss den Bedarfsplan aber noch sichten und auf eine Beanstandung verzichten.
Insgesamt will die KV 25 Mittelbereiche für die hausärztliche Versorgung teilen. Die noch nicht diskutierten Bezirke stehen laut der KV beim nächsten Treffen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen auf der Agenda.
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Hintergrund der Beschlüsse ist die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ende 2012. Die Richtlinie ordnete die ärztliche Versorgung vier Ebenen zu: der hausärztlichen Versorgung, der allgemeinen fachärztlichen Versorgung, der spezialisierten fachärztlichen Versorgung und der gesonderten fachärztlichen Versorgung. Je spezialisierter die Fachgruppe, desto größer wurde der Planungsbereich. Besonders wichtig an der neuen Bedarfsplanung ist, dass auf Landesebene von den Vorgaben der Richtlinie begründet abgewichen werden kann – wie jetzt in Bayern.
Der Landesausschuss in Bayern weist auch darauf hin, dass bei den Augenärzten im Landkreis Kitzingen und den Hausärzten im Spessart eine Unterversorgung drohe. Für Hautärzte im Landkreis Neustadt an der Aisch sei sie bereits manifest. Sofern das Bayerische Gesundheitsministerium die Beschlüsse nicht beanstandet, kann die KV in diesen Planungsbereichen finanzielle Fördermaßnahmen ausschreiben, um interessierte Ärzte für eine Tätigkeit in den drei Regionen zu gewinnen. © hil/aerzteblatt.de

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