Ärzteschaft
Einzelpraxis bleibt für Ärzte attraktiv
Freitag, 29. Mai 2015
Düsseldorf – Die Einzelpraxis ist kein Auslaufmodell. 58,7 Prozent der Hausärzte und 57,8 Prozent der Fachärzte bevorzugte im vergangenen Jahr diese Art der Existenzgründung. Das berichtet die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) in ihrer neuen Existenzgründungsanalyse Ärzte 2014.
„Kooperationen bleiben jedoch nach wie vor eine attraktive Option für Ärzte, die beispielsweise die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit, eine Erweiterung des angebotenen Leistungsspektrums oder eine sukzessive Praxisübernahme suchen“, sagte Georg Heßbrügge, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und -politik bei der Bank.
Die häufigste Kooperationsform sind laut der Analyse die Berufsausübungsgemeinschaften (BAG). Im Vorjahr wählten 36,9 Prozent der Hausärzte und 34,1 Prozent der Fachärzte diese Niederlassungsform. Praxisgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und sonstige Kooperationen spielten mit 4,4 Prozent bei Hausärzten und 8,1 Prozent bei Fachärzten eine untergeordnete Rolle.
Die Untersuchung der Apobank wirft auch ein Licht auf den sich weiter verschärfenden Ärztemangel. So zeigt die Analyse, dass der Anteil der Hausärzte unter den Existenzgründern 2014 bei 27,8 Prozent lag. Sie stellen jedoch 43,7 Prozent aller Vertragsärzte. „Unsere Analyse zeigt, dass es nach wie vor deutlich zu wenig hausärztliche Existenzgründungen gibt, um eine Trendwende herbeizuführen und dem Hausärztemangel zu begegnen“, resümierte Heßbrügge.
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Bei einer Einzelpraxis haben Hausärzte 2014 für die Neugründung laut der Apobank durchschnittlich 112.000 Euro investiert, eine Übernahme lag mit 115.000 Euro knapp darüber. Bei einem Einstieg in eine BAG werden Anteile eines ausscheidenden Partners übernommen. Sie erforderte Investitionen in Höhe von durchschnittlich 108.000 Euro.
Bei den Fachärzten waren die Kosten für die Existenzgründung je nach Facharztrichtung sehr unterschiedlich: Das durchschnittliche Investitionsvolumen der Gynäkologen über alle Niederlassungsformen hinweg betrug beispielsweise 176.000 Euro und bei Orthopäden 303.000 Euro. © hil/aerzteblatt.de

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