Politik
GKV-Spitzenverband: Qualitätsabschläge wird es erst in vier bis sechs Jahren geben
Dienstag, 2. Juni 2015
Kremmen – Der GKV-Spitzenverband hat die Pläne von Bund und Ländern gelobt, Qualität als Parameter der Krankenhausplanung und -finanzierung zu implementieren. „Das ist ein Hauch von Paradigmenwechsel“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, heute vor Journalisten in Kremmen bei Berlin. Er bezweifelte aber, dass Krankenhäuser künftig komplett über Qualitätsparameter finanziert werden: „Es wird da nur um einzelne Leistungen gehen.“
Zum Zeitplan sagte von Stackelberg: „Aus meiner Sicht wird es vier bis sechs Jahre dauern, bis die Qualitätsabschläge in das System integriert werden können. Ein Jahr braucht man zur Erfassung der Daten, ein Jahr zur Auswertung, erst dann wird es so langsam um die Vergütung gehen.“ Und das gelte nur für bereits vorhandene Qualitätsindikatoren. Wenn Indikatoren erst noch entwickelt werden müssten, werde es entsprechend länger dauern.
„Warum zahlt man die Zuschläge nicht aus den Abschlägen?“
Über die Pläne von Bund und Ländern, Krankenhäusern je nach Qualität der erbrachten Leistung Zu- und Abschläge zu zahlen, habe es auch im GKV-Spitzenverband kontroverse Diskussionen gegeben, so von Stackelberg weiter „Unser Vorschlag ist: Warum zahlt man die Zuschläge nicht aus den Abschlägen?“ In jedem Fall dürften die Krankenkassen mit Abschlägen aber kein Geld verdienen.
Auch den geplanten Strukturfonds befürwortete er. Es sei bei der Krankenhausplanung „ein Trauerspiel, dass die Bundesländer die bestehenden Überkapazitäten nicht abbauen. Denn Überkapazitäten zu bezahlen, ist teuer“. Deshalb sei es richtig, dass mit dem Strukturfonds Geld bereitgestellt werden solle, um diese Überkapazitäten abzubauen.
„Unsere Sorge ist, dass wir bald in ganz Deutschland wieder unterschiedliche Preise haben“
Andere Vorhaben von Bund und Ländern fanden jedoch nicht seine Zustimmung: „Bund und Länder haben sich wieder nicht entschieden, ob sie einen einheitlichen Bundesbasiswert einführen wollen oder nicht. Da hätte sich der Gesetzgeber entscheiden müssen. Das ist überfällig.“ Jetzt lasse die Politik die Konvergenz der Landesbasisfallwerte weitere sechs Jahre „vor sich hin dümpeln“.
Von Stackelberg kritisierte zudem den Plan, die die Berücksichtigung der Mengenentwicklung von der Landes- auf die Krankenhausebene zu verlagern: „Unsere Sorge ist, dass wir bald in ganz Deutschland wieder unterschiedliche Preise haben. Mit dem DRG-System sollte auch das Motto ‚Gleicher Preis für gleiche Leistung‘ umgesetzt werden. Hier entfernt sich der Gesetzgeber wieder davon.“
„Dass der Orientierungswert nur gilt, wenn er über der Grundlohnrate liegt, ist eine verdammte Sauerei“
Als „verdammte Sauerei“ bezeichnete er es, dass der Orientierungswert nur dann gilt, wenn er oberhalb der Grundlohnrate liegt. „Liegt er darunter, gilt die Grundlohnrate, das heißt, die Krankenhäuser bekommen mehr Geld, als sie eigentlich bräuchten“, so von Stackelberg. Die Politik habe sich nur für diese Regelung entschieden, weil sie infolge der niedrigen Investitionskostenfinanzierung durch die Bundesländer ein schlechtes Gewissen habe.
Zudem kritisierte der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, dass die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung im Gesetzentwurf überhaupt thematisiert worden sei: „Das kann nicht so bleiben.“ © fos/aerzteblatt.de

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