Ärzteschaft
Ärzte fordern rasche Verbesserung der Versorgung von Flüchtlingen
Mittwoch, 3. Juni 2015
Berlin – Offene Fragen bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland „schnellstmöglich und auf kurzem Dienstweg“ zu klären, hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin heute die Senatsverwaltung der Hauptstadt aufgefordert. Die KV verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Masernepidemie in der Hauptstadt. Sie sei vermutlich im Oktober letzten Jahres in einer Flüchtlingsunterkunft ausgebrochen und auch der Tatsache geschuldet, dass der Impfstatus Asylsuchender nicht erhoben werde.
„Gerade angesichts der ständig steigenden Flüchtlingszahlen muss eine zentrale Impfstelle so schnell wie möglich in Betrieb genommen oder alternativ eine kurzfristige Überbrückungslösung gefunden werden“, betonte die Hausärztin und Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, Angelika Prehn. Sie wies daraufhin, das seit Beginn des aktuellen Masernausbruchs in Berlin 1.265 Fälle der Infektionskrankheit registriert worden seien. Bereits im Januar dieses Jahres hatte die KV vor einer ausufernden Entwicklung der Masern-Fallzahlen gewarnt und auf die Problematik einer angemessenen medizinischen Versorgung Asylsuchender hingewiesen.
Die medizinische Versorgung von Flüchtlingen umfassend zu verbessern, fordert die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ). Sinnvoll sei dafür eine Chipkarte zur einfachen Abrechnung von Leistungen. „Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin hat schon letztes Jahr alle zuständigen Bundes- und Landesministerien angeschrieben und eindringlich für eine bessere medizinische Versorgung von Flüchtlingen plädiert“, sagte der DAKJ-Generalsekretär Manfred Gahr.
Rasche Verbesserungen hat auch der 118. Deutsche Ärztetag 2015 in Frankfurt angemahnt. Die Delegierten forderten die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, „dass nach Deutschland kommende Flüchtlinge unmittelbar ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen einschließlich erforderlicher Impfungen erhalten“. (Beschlussprotokoll Seite 97)
Die DAKJ verweist in diesem Zusammenhang auch auf die UN-Kinderrechtskonvention. Dort heißt es in Artikel 24 Absatz 1: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.“
„Fakt hingegen ist, dass die Realität ganz anders aussieht: So werden nach Paragraph 4 Asylbewerberleistungsgesetz nur die Kosten für die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzzustände erstattet“, kritisierte Gahr.
© hil/aerzteblatt.de

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