Ärzteschaft
Praxen im Kampf gegen MRSA stärken
Mittwoch, 10. Juni 2015
München – Die Praxen in Deutschland brauchen bessere Rahmenbedingungen, um Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) weiter einzudämmen. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns hingewiesen.
Trotz des neuen Zehn-Punkte-Plans zur Bekämpfung resistenter Erreger des Bundesministeriums für Gesundheit und der aktualisierten Deutschen Antibiotikaresistenz-Strategie (DART 2020) seien Haus- und Fachärzte nach wie vor zu wenig in die Bekämpfung von MRSA eingebunden, kritisierte der Vorstand der KV. „Vor zeitlich planbaren Operationen wäre es dringend angebracht, dass alle Patienten mit definierten Risikofaktoren künftig bereits in der Arztpraxis auf MRSA untersucht werden“, schlägt der KV-Vorstand vor.
Aber im Augenblick werde ein solches prästationäres MRSA-Screening den niedergelassenen Ärzten nicht vergütet. „Dabei wäre es vor einer Operation beispielsweise in der Orthopädie oder der Herz- und Gefäßchirurgie gut möglich, bei Patienten mit MRSA-Besiedelung eine wirksame Sanierungsbehandlung ambulant vor der Aufnahme in die Klinik durchzuführen“, hieß es aus der KV.
Im vergangenen Jahr erlitten bundesweit annähernd 4.000 Patienten eine lebensgefährliche Sepsis aufgrund von MRSA. Der KV-Vorstand fordert den Gesetzgeber deshalb auf, die bestehenden Regelungen zur MRSA-Bekämpfung in Deutschland sinnvoll weiterzuentwickeln: Vor einer geplanten Operation müsse für alle Risikopatienten das MRSA-Screening beim niedergelassenen Vertragsarzt stehen. „Es ist Aufgabe der Krankenkassen, dafür eine leistungsgerechte Vergütung bereitzustellen“, fordert die KV. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.