Ausland
Schweizer für Präimplantationsdiagnostik
Sonntag, 14. Juni 2015
Zürich – Hochrechnungen zufolge haben die Schweizer für die Freigabe der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) gestimmt. Diese Tests an Embryonen könnten damit künftig in großem Umfang erlaubt werden. Laut der Hochrechnung des Forschungsinstitutes gfs.bern votierten 61 Prozent für entsprechende Änderungen der Verfassung und des Gesetzes zur Fortpflanzungsmedizin, 39 stimmten dagegen.
Regierung und Parlament wollen das geltende Verbot gendiagnostischer Untersuchungen an Embryonen abschaffen. Die Kirchen sind unter Verweis auf den Schutz des Lebens für die bestehende Regelung. Die politischen Parteien vertreten ebenso wie Behindertenorganisationen unterschiedliche Positionen.
Die Schweizer Bischofskonferenz warnte mit Blick auf das vorläufige Ergebnis umgehend vor negativen Folgen einer Annahme der PID-Vorlage. as Ja zur PID sei ein „Rückschritt für die Wahrung des vollständigen Schutzes des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende“, heißt es in einer am Sonntag veröffentlichten Stellungnahme der Bischöfe.
Sie betonen, bei der PID gehe es nicht darum, Krankheiten zu behandeln. Diese würden vielmehr umgangen, indem man die Embryonen als Träger der Krankheit beseitige. Mit dieser Technik maße man sich an, zu entscheiden, wer zu leben verdiene und wer nicht.
Zukünftig sollen nach einer Verfassungsänderung alle Paare, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen, auf PID zurückgreifen können. Nicht angewendet werden darf das Verfahren, „um beim Kind bestimmte Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben“, wie es in der Vorlage heißt.
Umstritten war in den Parlamentsberatungen die Anzahl der Embryonen, die in einem Behandlungszyklus hergestellt werden dürfen. Im vorgeschlagenen Text heißt es, es dürften nur so viele menschliche Eizellen außerhalb des Körpers der Frau entwickelt werden, „als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind“. Bei der Beratung des Gesetzes einigte man sich auf eine Obergrenze von zwölf; heute dürfen maximal drei entwickelt werden.
Über das Gesetz selbst wurde an diesem Sonntag nicht abgestimmt. Nach Annahme und Inkrafttreten der Verfassungsänderung wird es zunächst veröffentlicht und könnte dann per neuerlichem Referendum angefochten werden.
Befürworter der PID argumentierten im Vorfeld der Abstimmung, die Verfassungsänderung ermögliche Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch eine bessere Behandlung. Aus Sicht der Gegner ist die PID ein „Instrument der Selektion zur Unterscheidung zwischen 'lebenswerten' und 'lebensunwerten' Menschen“. © kna/aerzteblatt.de

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