Politik
U-Untersuchungen: Ärzte sollen Störungen von Eltern-Kind-Interaktion erkennen
Donnerstag, 18. Juni 2015
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Kinder-Richtlinie neu strukturiert. „Als ein wesentliches Element der Früherkennungsuntersuchungen wird die Interaktion des Kindes mit der primären Bezugsperson in den Fokus genommen“, erklärte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA, im Anschluss an die G-BA-Sitzung heute in Berlin.
„Störungen in der Eltern-Kind-Interaktion können zu Störungen in der Entwicklung mit emotionaler Unter- oder Überforderung des Kindes, aber auch zu mangelndem Schutz, mangelnder Pflege bis hin zu manifester oder drohender Vernachlässigung und/oder Misshandlung durch die Eltern führen.“ Die Beobachtung solcher Auffälligkeiten durch den Kinderarzt könne von hohem präventivem Wert im Hinblick auf das Kindeswohl sein.
In der Sitzung sei zudem darüber diskutiert worden, ob eine erste Erhebung des sozialen Umfeldes und der Befindlichkeit des Kinders mit Hilfe eines Fragebogens vorgenommen werden soll, berichtete der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken. Schließlich hätten die Träger einstimmig entschieden, den Einsatz eines solchen Fragebogens nicht verpflichtend vorzuschreiben. Er werde aber auch nicht verboten. „Es bleibt dem Arzt überlassen, ihn einzusetzen“, sagte Hecken.
Das sogenannte Gelbe Heft soll künftig auch eine herausnehmbare Karte enthalten, mit der die Eltern „eine neue Möglichkeit erhalten, ihre gewissenhafte Fürsorge für das Kind gegenüber Dritten“, zum Beispiel Kindergärten, nachzuweisen, ohne dabei die vertraulichen Informationen zu Entwicklungsständen und ärztlichen Befunden des Kindes weiterzugeben, wie der G-BA erklärte. Der Beschluss wird erst in Kraft treten, wenn weitere Änderungen am Gelben Heft beschlossen wurden.
Messung von Ergebnisqualität: „Damit werden wir uns einige Jahre beschäftigen“
Hecken ging auch auf die zahlreichen neuen Aufgaben ein, die dem G-BA vom Gesetzgeber in dem in der vergangenen Woche beschlossenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) übertragen wurden sowie in der geplanten Krankenhausreform übertragen werden sollen. Als problematisch bezeichnete er dabei insbesondere die Aufgabe, Qualitätsindikatoren zur Messung von Ergebnisqualität im Krankenhaus zu finden.
„Pay-for-Performance-Modelle sind problematisch. Denn sie müssen nicht nur risikoadjustiert sein, sondern sie müssen auch die Compliance des Patienten in die Bewertung mit einbeziehen“, sagte Hecken. Denn in vielen Leistungsbereichen könne man die Güte einer Leistung nicht allein anhand des Entlassberichts beurteilen. „Wenn die neue Hüfte nach drei Monaten herausspringt, kann es sein, dass der Patient gar nicht hätte operiert werden müssen, dass ein handwerklicher Fehler vorliegt, eine schlechte Prothese oder eine schlechte Compliance des Patienten“, so der G-BA-Vorsitzende. „Mit diesem Thema werden wir uns sicher einige Jahre beschäftigen müssen.“
Mehrleistungsabschläge bei schlechter Behandlungsqualität sind „diskussionswürdig“
Konkret könne er sich vorstellen, „in bestimmten Indikationsbereichen auf der Basis eines verfeinerten Qualitätsberichts die zehn Prozent Ausreißer nach oben und nach unten rechtssicher identifizieren zu können“. Es sei aber nicht möglich, jeden Einzelfall zu identifizieren. Die geplanten Zuschläge für gute Qualität bezeichnete er als einen sinnvollen Anreiz für Krankenhäuser, gute Qualität zu erbringen. Schlechte Qualität durch erhöhte Mehrleistungsabschläge zu bestrafen, hält er jedoch für „diskussionswürdig“.
Um die neuen Aufgaben erledigen zu können, müssten die Trägerorganisationen entsprechende personelle Kapazitäten vorhalten, so Hecken weiter. Der G-BA selbst werde mit moderaten personellen Erweiterungen auskommen, um die im VSG enthaltenen Fristen einzuhalten können.
© fos/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.