Ärzteschaft
Onkologie: Neue ASV-Leistungen in den EBM aufgenommen
Freitag, 19. Juni 2015
Berlin – Zur Behandlung von Patienten mit gastrointestinalen Tumoren in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) werden zum 1. Oktober zwei neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Das hat der erweiterte ergänzte Bewertungsausschuss, dem Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des GKV-Spitzenverbandes angehören. Diese Leistungen waren bislang nur über gesonderte Pseudoziffern abrechenbar.
Dabei handelt es sich zum einen um eine Zusatzpauschale für Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten, die in der ASV Patienten koordinieren. Sie können die Leistung ab Oktober mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 50200 abrechnen. Für alle anderen Fachgruppen wie Gastroenterologen, Chirurgen und Urologen enthält der EBM bereits eine GOP für die Zusatzpauschale.
Ferner wird die GOP 50210 für die Vorstellung eines Patienten in einer Tumorkonferenz in das neue EBM-Kapitel 50 aufgenommen. Diese Leistungen war bislang ebenfalls nur über eine Pseudoziffer abrechenbar. Diese entfällt ab Oktober.
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Der Beschluss des erweiterten ergänzten Bewertungsausschusses steht unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit. Er wird zusammen mit den entscheidungserheblichen Gründen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Online stehen die beiden Dokumente bereits zur Verfügung. © EB/aerzteblatt.de

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