Ausland
Kinderärzte in Niederlanden fordern Sterberecht für kleine Kinder
Freitag, 19. Juni 2015
Den Haag – Der niederländische Kinderarztverband hat ein Sterberecht für schwerstkranke Kinder unter zwölf Jahren gefordert, die unzumutbare Schmerzen erleiden und nicht mehr lange zu leben haben. Das bisherige Mindestalter von zwölf Jahren sei „willkürlich”, in Zukunft solle von Fall zu Fall entschieden werden, sagte am Freitag der Leiter der Ethik-Kommission des Verbandes der Kinderärzte, Eduard Verhagen.
Ab zwölf Jahren besteht für Kinder in den Niederlanden das Recht, Sterbehilfe zu beantragen, wenn sie in der Lage sind, ihren Willen auszudrücken, wenn sie sterbenskrank sind, unzumutbar leiden und wenn die Eltern mit ihrem Willen einverstanden sind. Sollten die Vorstellungen des Verbandes Gesetzeskraft erlangen, würden die Niederlande nach Belgien das zweite Land, in dem auch kleinen Kindern das Recht auf Sterbehilfe eingeräumt wird. In Belgien wurde die Regelung 2014 eingeführt.
aerzteblatt.de
Zwischen 2002 und 2015 nahmen laut Verhagen fünf Minderjährige in den Niederlanden das Recht auf Sterbehilfe in Anspruch: ein zwölfjähriges Kind und vier Jugendliche im Alter von 16 beziehungsweise 17 Jahren.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, nannte die Entwicklung ein „Schreckensszenario”. Kinder dürften kein Auto im Straßenverkehr bewegen, aber über ihre Tötung entscheiden. Es bestehe die Gefahr, dass selbst eng gefasste Regeln mit der Zeit immer stärker erweitert würden. Für Deutschland müsse deshalb gelten: „Finger weg vor dem Einstieg in die organisierte Suizidbeihilfe.” © afp/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.