Politik
Was die neuen Qualitätsberichte der Krankenhäuser enthalten müssen
Dienstag, 23. Juni 2015
Berlin – Die Krankenhäuser müssen in ihrem Qualitätsbericht zum Jahr 2014 279 der insgesamt 416 Qualitätsindikatoren aus der stationären Qualitätssicherung darstellen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss jetzt entschieden. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2013 kommen 25 Indikatoren hinzu, 41 entfallen.
Krankenhäuser dokumentieren für den einrichtungsübergreifenden Vergleich die Behandlungsqualität in 31 ausgewählten Leistungsbereichen, beispielsweise dem operativen Einsatz eines Herzschrittmachers und der Geburtshilfe. „Alle 416 Qualitätsindikatoren sind für das Qualitätsmanagement im Krankenhaus wichtig“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung im G-BA. Aber nicht alle eigneten sich für den Qualitätsbericht, zum Beispiel, weil sie für Laien unverständlich seien.
„Für die öffentliche Berichterstattung haben wir insbesondere jene Indikatoren ausgesucht, die besonders relevant im Hinblick auf die Patientensicherheit sind und den Patienten und ihren behandelnden Ärzten bei der Entscheidung helfen können, ein Krankenhaus auszuwählen. Zu den neu zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren zählen zum Beispiel die zur Indikationsstellung und zu Komplikationen bei kathetergestützten Aortenklappen-Implantationen (TAVI) sowie zur Sterblichkeit und Morbidität von Frühgeborenen“, erläuterte Klakow-Franck.
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Der G-BA hatte bereits im März 2015 die Regelungen zum Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2014 angepasst. Die Überarbeitung der Qualitätsindikatoren stand dabei aber noch aus. Die Indikatoren sind nicht die einzigen Inhalte des Qualitätsberichtes – er enthält unter anderem auch Angaben zu den Strukturen des Krankenhauses. © hil/aerzteblatt.de

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