Ärzteschaft
KV Thüringen schließt Strukturvertrag mit der Techniker Krankenkasse
Dienstag, 30. Juni 2015
Weimar – Einen Rahmenvertrag für Patienten, die intensive ärztliche Hilfe benötigen, hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen mit der Techniker Krankenkasse abgeschlossen. Der Strukturvertrag nach Paragraf 73a des fünften Sozialgesetzbuches umfasst ein Überweisungsmanagement nach medizinischer Dringlichkeit, Regelungen für kürzere Wartezeiten und ein Versorgungsmanagement, das Doppeluntersuchungen vermeiden und die Patienten stärker in die Behandlung einbinden soll.
Hiervon profitieren vor allem akut oder chronisch kranke Patienten, bei denen eine intensivere Betreuung medizinisch notwendig ist, zum Beispiel Patienten mit einer psychischen Erkrankung, demente Patienten oder Patienten, die unter besonderen Schmerzen leiden. Der Vertrag sieht außerdem Unterstützungsangebote bei der Arzneimitteltherapie vor, mit denen Doppelverordnungen vermieden und Wechselwirkungen zwischen Medikamenten überprüft werden sollen.
„Koordinierte Behandlungen und ein Überweisungsmanagement nach medizinischer Behandlungsbedürftigkeit sind besser als pauschale Termingarantien“, sagte die Vorstandsvorsitzende der KV Thüringen, Annette Rommel. Der Vertrag biete eine sinnvolle Alternative zu den geplanten Terminservicestellen. „Viele Thüringer Haus- und Fachärzte regeln schon jetzt die Überweisung akuter und dringender Fälle durch Kommunikation unter Kollegen. Es ist gut, dieses Engagement zu honorieren“, so Rommel.
Den Rahmenvertrag ergänzen Anhänge, die den Vertragsinhalt konkretisieren. Zum Beispiel widmet sich der Anhang 1 der Betreuungsstrukturpauschale für den erhöhten Aufwand zum Beispiel beim Wartezeiten- und Überweisungsmanagement. Der Anhang sieht hierzu abhängig von der Zahl der Diagnosen eine kontaktabhängige quartalsweise Vergütungspauschale für den zusätzlichen Betreuungsaufwand zwischen drei und neun Euro vor.
Für die Überweisungssteuerung sieht der ergänzende Vertrag zur Überweisungssteuerung zwei Dringlichkeiten A und B bei der Überweisung vor. Dringlichkeit A impliziert einen Termin am Folgetag, Dringlichkeit B innerhalb einer Woche. Der übernehmende Arzt erhält dafür bis zu 16 Euro zusätzlich.
© hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.