Politik
„Die Hälfte der Patienten kommt mit einer Facharztüberweisung“
Montag, 13. Juli 2015
Berlin – Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurden die Hochschulambulanzen stärker für die ambulante Versorgung geöffnet. Der Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), Ralf Heyder, erklärt im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt, weshalb niedergelassene Ärzte keine Angst davor haben müssen und wie der VUD künftig für mehr Transparenz im Bereich der Hochschulambulanzen sorgen will.
5 Fragen an Ralf Heyder, Generalsekretär des VUD
DÄ: Wie viele Hochschulambulanzen gibt es in Deutschland und wie viele Fälle wurden dort in den vergangenen Jahren bearbeitet?
Heyder: Leider liegen uns keine Zahlen darüber vor, wie viele Hochschulambulanzen es in Deutschland gibt. Alle 33 deutschen Universitätsklinika nutzen die Hochschulambulanzermächtigung, aber eben in sehr unterschiedlichem Umfang. Eine aktuelle Abfrage des VUD, an der 18 Universitätskliniken teilgenommen haben, hat eine durchschnittliche Fallzahl von etwa 140.000 Fällen pro Jahr ergeben. Hochgerechnet auf alle Universitätskliniken wären das 4,62 Millionen Fälle. Vor vier Jahren waren es noch 4,3 Millionen.
DÄ: Sind die Hochschulambulanzen eine Bedrohung für die niedergelassenen Fachärzte?
Heyder: Die Hochschulambulanzen verstehen sich nicht als Wettbewerber zu niedergelassenen Fachärzten. In den Versorgungsbereichen, die in der vertragsärztlichen Versorgung gut abgedeckt werden, sind Hochschulambulanzen nur im für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang aktiv. Darüber hinaus gibt es aber Bereiche mit besonderer Expertise, wo die Hochschulambulanzen die vertragsärztliche Versorgung sinnvoll ergänzen. Das zeigt alleine schon die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Patienten mit einer Überweisung des Facharztes in die Hochschulambulanzen kommen. Weitere 35 Prozent kommen mit einer Hausarztüberweisung, 15 Prozent kommen direkt.
DÄ: Welche Patienten kommen insbesondere in die Hochschulambulanzen?
Heyder: Dazu liegen uns keine Daten vor. Grundsätzlich ist aber das Patientenspektrum sehr breit. Wir haben einen hohen Anteil an von Fachärzten überwiesenen Patienten, die oft Leistungen unserer Spezialambulanzen benötigen. Daneben machen die Hochschulambulanzen aber natürlich auch reguläre ambulante Versorgung, wie sie im vertragsärztlichen Bereich angeboten wird. Das muss auch so sein, denn für Forschung und Lehre brauchen wir die Möglichkeit, auch diese Patienten in unseren Einrichtungen zu sehen.
DÄ: Wie bewerten Sie die die Hochschulambulanzen betreffenden Änderungen durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz?
Heyder: Das Gesetz verbessert den Rechtsrahmen für die ambulante Versorgung an Universitätskliniken. Die Hochschulambulanz bekommt in der Spezialversorgung einen eigenen Versorgungsauftrag – das ist ein echter Durchbruch. Ob sich auf dieser Grundlage die finanzielle Lage der Hochschulambulanzen deutlich verbessern wird, liegt nun entscheidend an dem Ausgang der Verhandlungen mit den Kassenärzten und den Krankenkassen. Ziel muss sein, dass die politisch in Aussicht gestellten zusätzlichen 265 Millionen Euro auch wirklich fließen.
DÄ: Die Krankenkassen kritisieren, im Bereich der Hochschulambulanzen gebe es zu wenig Transparenz. Stimmt das?
Heyder: Die Hochschulambulanzen mussten bisher im Vergleich zu anderen Leistungssegmenten vergleichsweise wenige Daten etwa im Zuge der Abrechnung liefern. Das war schlicht nicht gefordert beziehungsweise erforderlich, unter anderem auch deshalb, weil wir in den Hochschulambulanzen keine Einzelleistungen abrechnen, sondern Pauschalen. Es ist nachvollziehbar, dass die Kassen künftig mehr Informationen über die Patienten und das Leistungsgeschehen wollen. Die zu liefern sind wir auch bereit, solange sich das in einem vernünftigen Rahmen bewegt. Viele Uniklinika haben mittlerweile weit über 100.000 Hochschulambulanzfälle pro Jahr. Da muss der bürokratische Aufwand je Patient im Rahmen bleiben.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz haben wir den gesetzlichen Auftrag bekommen, mit dem GKV-Spitzenverband Grundsätze zur Leistungsdokumentation zu vereinbaren. Wir werden also mit den Kassen vereinbaren, welche Daten wir künftig im Zuge der Abrechnung liefern müssen. Hier müssen wir eine Lösung finden, die den berechtigten Informationsinteressen der Kassen Rechnung trägt und gleichzeitig den Administrationsaufwand in den Kliniken im Rahmen hält. © fos/aerzteblatt.de

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