Ärzteschaft
Fachgesellschaft stellen Kriterien für Kompetenzzentren Allgemeinmedizin vor
Freitag, 10. Juli 2015
Frankfurt – Kriterien und eine Checkliste für die sogenannten „Kompetenzzentren Weiterbildung Allgemeinmedizin“ hat die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) entwickelt. Diese universitär angebundenen Kompetenzzentren haben die Aufgabe, Ärzte in Weiterbildung, ambulante und stationäre Weiterbildungsbefugte sowie Weiterbildungsverbünde zu unterstützen. Ziele sind, die Weiterbildung strukturell und fachlich zu begleiten und ihre Qualität zu fördern. Der 118. Deutsche Ärztetag in Frankfurt hatte die Förderung dieser Kompetenzzentren kritisiert und darauf hingewiesen, dass die Ärztekammern die zuständigen Stellen für die Weiterbildung seien.
Das DEGAM-Positionspapier fokussiert auf acht Arbeitsbereiche der Kompetenzzentren, unter anderem Begleitseminare, Mentorenprogramme, Evaluation der Weiterbildung und Qualitätsförderung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit.
Das kürzlich im Deutschen Bundestag verabschiedete GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) eröffnet im Paragrafen 75a zur „Förderung der Weiterbildung“ die Möglichkeit, dass zukünftig „bis zu fünf Prozent der vorgesehenen Fördermittel überregional für die Errichtung und Organisation von Einrichtungen, die die Qualität und Effizienz der Weiterbildung verbessern können, bereitgestellt werden“ (Absatz 7, Satz 3). „Wir sehen darin einen Meilenstein für die Weiterbildung der dringend benötigten Fachärzte für Allgemeinmedizin“, sagte der DEGAM-Präsident Ferdinand Gerlach.
Die Delegierten des Ärztetages lehnten dagegen die Bildung von Kompetenzzentren im Rahmen der Weiterbildung außerhalb des Ärztekammerbereichs ab und kritisierten, das Gesetz beachte die Rolle und Regelungskompetenz der Ärztekammern nicht ausreichend. „Auch wenn im GKV-VSG vorrangig finanzielle Aspekte bei der Förderung der Weiterbildung geregelt werden, sind bei der Umsetzung der finanziellen Förderung qualitative Aspekte der Weiterbildung zu berücksichtigen“, heißt es in einer Entschließung des Ärzteparlamentes. Die Regelungskompetenz der Ärztekammern dürfe nicht über eine Verknüpfung mit Förderung und Finanzierung untergraben werden, stellte der Ärztetag klar.
© hil/aerzteblatt.de

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