Politik
Bundesrat gibt grünes Licht für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Freitag, 10. Juli 2015
Berlin – In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat 17 Bundestagsbeschlüsse gebilligt, darunter auch einige für das Gesundheitswesen. Die Länderkammer gab grünes Licht für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das Präventionsgesetz, das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz und geänderte Haftungsbedingungen für Hebammen.
Das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen – zum Beispiel Einrichtungen der Energieversorgung oder des Gesundheitswesens – ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einzuhalten.
In einer begleitenden Entschließung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz bedauern die Länder, dass das Bundeskabinett die Vorschläge des Bundesrates zur Mitwirkung der Länder im neuen Innovationsausschuss nicht berücksichtigt habe. Die im Gesetz vorgesehene Rückführung nicht ausgegebener Haushaltsmittel des Innovationsfonds an den Gesundheitsfonds und die Krankenkassen halten sie für nicht zielführend. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder bei der geplanten Förderung von neuen Versorgungskonzepten über den Innovationsausschuss zeitnah zu regeln.
zum Thema
- GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in der Unterschriftenversion für Joachim Gauck
- zum Präventionsgesetz
- zum IT-Sicherheitsgesetz
Deutsches Ärzteblatt print
Alle Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Danach können sie im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.
Außerdem nahm der Bundesrat zu einigen Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett Stellung. Die Länderdelegierten diskutierten unter anderem die geplante Krankenhaus-Strukturreform und die elektronische Gesundheitskarte. © hil/aerzteblatt.de

GKV-Kassen spendieren Impfausweise?
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/63469/E-Health-Gesetz-im-Bundesrat-Apotheker-beim-Medikationsplan-einbeziehen-Regelungen-zur-Telemedizin-erweitern
Aber wie peinlich sind inhaltliche Details im Präventionsgesetz formuliert? Nicht nur den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und den Ländervertretungen im Deutschen Bundesrat, sondern auch Medien und Öffentlichkeit sollte offensichtlich entgehen, was die Bundesregierung in ihrer unendlichen Weisheit und Güte damit angeblich für uns Ärzte erreichen mochte?
Denn was bedeutet es für uns Vertrags-Ärztinnen und -Ärzte, dass im Präventionsgesetz als gesundheitspolitisch visionäre Großtat vorgegeben wurde, die GKV-Kassen müssten nunmehr s e l b s t die Kosten für Impfausweise übernehmen?
Das sind wohl eine krasse Missachtung und ein Affront gegenüber uns Ärzten?
W i r, die wir täglich präventive Untersuchungs-, Beratungs- und Impfleistungen erbringen, für indikationsgerechte Verabreichung lege artis formal und inhaltlich haften, in Logistik und Fortbildung beim Impfmanagement investieren, Prozess- und Ergebnisqualität darlegen, viel Überzeugungs- und Motivationskraft aufwenden bzw. vom Regress bedroht sind, wenn Impfstoffe abgelaufen oder unbrauchbar geworden sind, und mit etwa 100 verschiedenen Impf-Ziffern bürokratisch drangsaliert werden, wurden im Präventionsgesetz nicht einmal berücksichtigt.
Die Impf-, Präventions- und Medizin-bildungsfernen Mitarbeiter/-innen in den GKV-Kassen wollten sich doch nur damit schmücken, dass sie uns sogar Impfausweise im Materialwert von maximal 0,25 € kostenfrei zur Verfügung stellen. Im Gegenzug dürfen wir dann doch sicher noch mehr Bonushefte kostenlos mit Impf- und Vorsorgeterminbestätigungen abstempeln? Oder?
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
Quelle: http://www.arzt-wirtschaft.de/kassen-zahlen-impfausweise/

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