Politik
Bundeskartellamt interessiert sich für den Wettbewerb bei Blutkonserven
Montag, 13. Juli 2015
Köln - Das Bundeskartellamt, das sich seit Jahren intensiv für den Wettbewerb unter den Krankenhäusern interessiert, nimmt sich nun das Blutspendewesen vor. Das geht aus einer heute veröffentlichten Entscheidung hervor. Die Wettbewerbshüter haben nach intensiver Prüfung keine Einwände dagegen, dass sich das Deutsche Rote Kreuz am Blutspendedienst der Charité – Universitätsmedizin Berlin beteiligt.
Wie das Kartellamt mitteilt, soll das Zentrum für Transfusionsmedizin und Zelltherapie Berlin gemeinnützige GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Charité und der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH, den Blutspendebereich der Charité übernehmen. Die Gesellschaft der DRK wiederum gehört der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen gGmbH, dem bundesweit größten Blutspendedienst des Roten Kreuzes.
Nach Feststellungen des Bundeskartellsamt hat der DRK-Blustspendedienst Nord-Ost bei Erythrozytenkonzentrat in Berlin und Brandenburg zwar mehr als 80 Prozent Marktanteil. Diese marktbeherrschende Stellung werde durch den Zusammenschluss aber nicht verstärkt, weil die Charité ihren Bedarf an Blutprodukten aus der Eigenproduktion nicht decken könne und daher auch weiterhin andere Anbieter zum Zuge kommen könnten.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass es auf dem Markt für Blutprodukte nur wenige Anbieter gebe. Die klassichen Blutkonserven, die Erythrozytenkonzentrate, werden zu rund 70 Prozent von den DRK-Blutspendediensten bereitgestellt. Nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts kommen 21 Prozent von staatlichen und kommunalen Blutspendediensten und die restlichen neun Prozent von privaten Unternehmen.
Dieses Drei-Säulen-Modell mit heute von Anbieter zu Anbieter und von Region zu Region unterschiedlichen Preisen für Blutprodukte ist nach Ansicht Mundts aus Sicht des Wettbewerbs zu begrüßen. Er hält seinen Bestand aber nicht für gesichert. Das Kartellamt verwies auf Berichte über finanzielle Probleme kommunaler Blutspendedienste. Daraus ist zu schließen, dass die Wettbewerbshüter die weitere Entwicklung sehr genau beobachten werden, gerade auch Zusammenschlüsse von DRK-Blutspendediensten mit universitären Einrichtungen. Untersagen kann das Amt nur solche Zusammenschlüsse, die den Wettbewerb in der Region behindern. © Stü/aerzteblatt.de

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